Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 231

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17.54.448. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (172 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Insolvenzrechtseinführungsgesetz und die Konkursordnung geändert werden (Schuldenberatungs-Novelle – Schu-Nov) (219 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte, Frau Abge­ordnete.

 


17.55.04

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Verschuldung privater Haushalte ist in den letzten Jahren leider drastisch angestiegen. Damit wächst natürlich die Bedeutung der SchuldnerInnen-Beratung und der SchuldnerInnen-Beratungs­stellen.

Für Beratungsuchende ist es in der Praxis oft sehr schwierig, die vom Justiz­minis­terium bevorrechteten, also unentgeltlich tätigen SchuldnerInnen-Beratungs­stellen von anderen zu unterscheiden, die die Voraussetzungen für die Bevorrechtung eben nicht erfüllen. Für Menschen in einer finanziellen Notsituation ist es ungeheuer wichtig, auf eine kostenlose Beratung und Betreuung zurückgreifen zu können – in solchen Situationen kann man sich einen teuren Anwalt nämlich nicht leisten.

Daher, Frau Bundesministerin, ist die geplante Novellierung sehr zu begrüßen, nämlich staatlich anerkannte SchuldnerInnen-Beratungen einzurichten, die per Bescheid vom Präsidenten/der Präsidentin des Oberlandesgerichtes anerkannt werden. Auch die Führung des Bundeswappens ist für Hilfesuchende ein nach außen sichtbares Signal, dass hier fundierte und verlässliche Beratung angeboten wird. So soll es ausschauen (die Rednerin hält kurz ein Schriftstück mit dem Bundeswappen in die Höhe), und ich glaube, für die Hilfesuchenden ist dann gut erkennbar, an wen sie sich unentgeltlich wenden können.

Frau Ministerin, ich möchte aber noch einen Schritt weiter gehen. Es braucht für diese staatlich anerkannte Schuldnerberatung dann natürlich die entsprechende finanzielle Unterstützung. Das ist immer wieder ein Problem in dem Bundesland, aus dem ich komme, nämlich in Tirol.

Es muss doch möglich sein, dass neben den jetzt schon subventionierenden Stellen, nämlich den Geldgebern des Bundes, also dem AMS, den Länder und der AK, auch seitens der Wirtschaft und des Wirtschaftsministeriums finanzielle Unterstützung für die Schuldner-Beratungseinrichtungen erfolgt, denn sie sind auch für die Unternehmen, für die Unternehmungen in vielen Bereichen entlastend; zum Beispiel in Bezug auf die MitarbeiterInnen-Motivation, die Entlastung des Drittschuldners, praktische Hilfe für Mittel- und Kleinbetriebe ohne Personalabteilung und für die rechtliche Beratung. Daher müssen wir diesen Stellen unbedingt die notwendige finanzielle Bedeckung geben, damit den Menschen, die in Not geraten sind, entsprechend geholfen werden kann und bei den Schuldnerberatungen nicht Wartezeiten entstehen, die oft ein halbes Jahr ausmachen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ.)

17.58


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Riener. Auch 3 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


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