Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 232

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17.58.22

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­minis­terin! Hohes Haus! Die vorliegende Schuldenberatungs-Novelle regelt die Aner­ken­nung von Schuldenberatungsstellen – meine Vorrednerin hat schon darauf hingewiesen – als bevorrechtete Beratungsstellen. Voraussetzungen sind unter ande­rem, dass sie nicht auf Gewinn ausgerichtet sind, Beratungen unentgeltlich anbieten, ausreichende Beratungen durchführen sowie finanziell abgesichert und auf Dauer ausgerichtet sind.

Auf das Zeichen für diese künftig staatlich anerkannten Schuldenberatungsstellen hat Frau Kollegin Wurm ebenfalls schon hingewiesen.

Unsere Schuldenberatungsstelle in der Steiermark arbeitet sehr gut, und zwar schon seit sehr vielen Jahren, aber letztendlich gibt es auch in der Steiermark immer wieder prekäre Situationen.

Ein konkretes Beispiel aus meiner Praxis: Die Mutter eines jungen Mannes war vor kurzem bei mir. Der junge Mann ist 18 Jahre alt, hat immer wieder Lehrstellen verloren, weil er nicht fähig war, pünktlich und verlässlich der Arbeit nachzugehen. Seit einem halben Jahr hat er es geschafft, er hat eine Lehrstelle. Aber durch diese ständigen Wechsel ist er in finanzielle Schwierigkeiten gekommen, und jetzt droht ihm, obwohl er jetzt eine fixe Lehrstelle und ein regelmäßiges Einkommen hat, eine Exekution.

Dieser Mann hat eine Freundin, die ein Baby bekommt, also insofern passt hier auch alles zusammen, und ich habe dann bei der Schuldenberatungsstelle in Graz ange­rufen und wegen eines Termins gefragt. Da hat mir der Berater dort gesagt – das war Ende August –: Der nächste Termin, ich kann Sie auf die Liste nehmen, ist möglich im Dezember. – Das ist natürlich, wenn eine drohende Exekution ansteht, eine unmög­liche Situation! Wie es da der Familie geht, die eh schon immer unterstützt, können Sie sich vorstellen.

Frau Bundesministerin, wenn nun die finanziellen Mittel für eine rasche, gute und langfristig ausgerichtete Beratung fehlen – siehe Schuldenberatungsstelle in der Steier­mark, wie ich gerade aufgezeigt habe –, frage ich mich, ob nicht Sie mit diesem Gesetz auch Budgetmittel zur finanziellen Unterstützung zur Verfügung stellen sollten. Sie haben das im Ausschuss abgelehnt und auf die Finanzausgleichsverhandlungen ver­wiesen. Die Finanzausgleichsverhandlungen sind abgeschlossen, wie wir den Medien entnehmen können; vielleicht können Sie dazu Stellung beziehen.

Aber etwas Positives war für mich eine Aussage im Ausschuss, nämlich die Daten­erstellung und die Statistiken, die nicht nur die Qualität sichern, sondern uns letztendlich auch Informationen über die Ursachen und Prozesse der Verschuldung darlegen. Nur ist es dabei dann auch notwendig, Maßnahmen in präventiver Form zu setzen. Ich frage mich, wie wir diesbezüglich die finanziellen Mittel verwenden und aufstellen können.

Uns von der ÖVP ist es immer ein Anliegen gewesen, Menschen zu helfen und menschliches Leid zu verhindern. (Beifall bei der ÖVP.)

18.01


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


18.01.50

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Selbstverständlich werden wir dieser Gesetzesinitiative zustimmen. Aber – und das ist angemerkt – es wird nicht reichen, das Türschild, das draußen hängt, zu ändern; es


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