anzuschauen, und andererseits die Möglichkeit, auf Grund der Wiedervorlage des Berichts III-49 der Beilagen der Stenographischen Protokolle der XXII. und der XXIII. Gesetzgebungsperiode noch ganz konkret über die BUWOG zu diskutieren. Beide Male stehen wir vor Berichten, die leider sagen: vergossene Milch!
Es ist passiert, dass auf der einen Seite – wenn ich jetzt noch einmal die BIG heranziehe – die Veräußerung der Mietwohnungen an Investoren zum Verkehrswert erfolgte, zu einem relativ günstigen Wert erfolgte, und dass man sie auf der anderen Seite, wie der Rechnungshof wiederholt kritisiert und in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen hat, den Mietern zu günstigeren Konditionen hätte anbieten müssen.
Das war eine gesetzliche Verpflichtung. Ich kann mich noch genau an die Diskussion im Rechnungshofausschuss erinnern, wo auch Ihr Mitarbeiter, Herr Dr. Efler, der jetzt in Pension gegangen ist, sich sehr verdient gemacht hat, und zwar dahin gehend, dass er aufgezeigt hat, dass es für die BIG eine gesetzliche Verpflichtung gab, es auch den Mieterinnen und Mietern zu günstigen Konditionen, nämlich zum Verkehrswert anzubieten. Aber die mussten den Sachwert zahlen. Da ist im Sinne der Kostensituation optimiert worden: zusätzliche Einnahmen für die BIG!
Das war aber gesetzeswidrig. Und wir stehen jetzt vor der Tatsache, dass wir diese Gesetzeswidrigkeit zur Kenntnis nehmen müssen. Und der dafür Verantwortliche, der damalige Herr Finanzminister Grasser, sollte meines Erachtens jetzt noch dafür in die Verantwortung genommen werden. Für mich wäre es ein Fortschritt im Sinne der Wirkung der Rechnungshofberichte, dass politisch Verantwortliche mit dem Ausscheiden aus dem Amt nicht sofort die Verantwortung gänzlich von sich streifen können. Dann hätten Rechnungshofberichte wirklich langfristig Konsequenzen, dann könnte man wirklich davon lernen beziehungsweise auch politisch daraus Vorteile ziehen, dass der Rechnungshof nicht nur aufdeckt und Konsequenzen anführt, sondern auch Handhaben dazu bietet, dass Verstöße etwas gravierender zu ahnden sind. – Das war jetzt kurz zur BIG und zu den Wohnungen.
Nun komme ich zu den BUWOG-Wohnungen. Das war ein viel größerer Komplex, es waren an die 20 000 Wohnungen. Da ist, wie meine Vorrednerin schon gesagt hat, an die IMMOFINANZ verkauft worden, und die IMMOFINANZ hat jetzt im Immobilienbereich mit diesen günstig erworbenen Wohnungen ein sehr gutes Geschäft gemacht, ein ausgezeichnetes Geschäft gemacht. Und wieder geschah das im Vorfeld, vor dem Verkauf.
Ich glaube, damals hatten wir diesbezüglich sehr viele Anfragendiskussionen hier im Parlament, so 27 Anfragen wurden zu diesem Verkaufsvorgang gestellt – und das nicht nur als Dienstleistung an den Rechnungshof, damit er mehr Materialien zur Verfügung hat, sondern auch als Möglichkeit, darüber hier politisch zu diskutieren und das, was Grasser vorhatte, möglichst noch zu verhindern. Diese Anfragendiskussionen haben immer wieder gezeigt, dass der Herr Minister in erster Linie die große Immobilienbranche bedient, die großen Honorare für Beratungen zahlt – Stichwort: Lehman Brothers – und am Anfang den MieterInnen versprochen hat, sie könnten alles kaufen, bevor es die Branche bekommt.
Nur: Die Schikanen, die den MieterInnen bei den Verkaufsverhandlungen, bei den Schätzungen der Wohnungen et cetera auferlegt worden sind, hat er nicht erwähnt, und die haben schließlich und endlich dazu geführt, dass die Mieterinnen und Mieter davon Abstand nahmen, diese Wohnungen zu erwerben, und dass auf diese Art und Weise der Herr Finanzminister Millionen lukrieren konnte. Nur: Laut Bericht des Rechnungshofs waren es zu wenige.
Wir werden dann noch eine zweite Diskussion haben. Wir haben jetzt nur den ersten Teil der Bundeswohnungsverkäufe hier zur Diskussion. Es gibt dann noch einen
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