Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 285

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Staatssekretärin! Es wäre jetzt reizvoll, Herr Präsident Dr. Moser, auf das einzugehen, was Sie über den Finanzausgleich gesagt haben. Vielleicht kann ich das kurz tun.

Insbesondere im Hinblick auf die kleineren Gemeinden gibt es eine Reihe von Studien der TU Wien und des Kommunalwissenschaftlichen Dokumentationszentrums, die zei­gen, dass die kleineren Gemeinden durchaus unwirtschaftlich handeln. Daher wäre es sozusagen – und da unterstütze ich diese Forderung sehr – durchaus auch in unserem Sinn, wenn die Prüftätigkeit auch auf die kleineren Gemeinden mit unter 20 000 Einwohnern ausgeweitet würde.

Ein zweiter Punkt im Zusammenhang mit den Finanzausgleichsverhandlungen ist jener, dass Sie natürlich zu Recht darauf hinweisen, dass es einmal mehr nur ums Geld und um keine Strukturreformen gegangen ist. Das führt mich vielleicht auch zu einem Bericht, der uns heute zugegangen ist, das ist der Rechnungsabschluss des Jahres 2006. Dort weisen Sie auf Seite 17 darauf hin, dass es im Rahmen der anlaufenden Finanzausgleichsverhandlungen – sie sind ja jetzt in ihrer Endphase – aber notwendig gewesen wäre, dass Verfassungsreform, Verwaltungsreform, Haus­haltsreform, Zusammenführung von Finanzierungs- und Aufgabenverantwortung Platz greifen.

Von der Bundesstaatsreform ist weit und breit nichts zu sehen, von der Verwaltungs­reform ist weit und breit nichts zu sehen. Aber was mache ich hier? – Ich gehe auf den Bericht, auf den Rechnungsabschluss des Jahres 2006 ein. Nein, weit gefehlt! Wir diskutieren heute hier den Rechnungsabschluss des Jahres 2005 – im Septem­ber 2007! Wenn ein Vorstand eines Unternehmens im September des Jahres 2007 den Bericht, den Jahresabschluss des Jahres 2005 vorlegen würde, was würde dann pas­sieren? – Das würde natürlich als skandalös empfunden werden. Und dieser Vorstand würde vermutlich mit nassen Fetzen davongejagt werden. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Und wir hier? Was tun wir hier? – Wir diskutieren das halt brav, weil uns das aufgetragen ist. Das führt mich zu einer schon berechtigten Kritik, die aber nicht Ihre Schuld ist, Herr Rechnungshofpräsident, denn Sie erfüllen ja nur den § 9 des Rech­nungshofgesetzes, der sagt, bis zum 30. September des Folgejahres ist der Rechnungsabschluss des vergangenen Jahres vorzulegen. Insofern kann ich Ihnen ja gar keinen Vorwurf machen.

Der Rechnungsabschluss ist aber ein so zentrales wirtschaftspolitisches Steuerungs­instru­ment, dass es nicht angeht, dass wir mit dieser Rechtslage auch weiterleben. Ich denke daher, was wir brauchen, ist ein deutlich zeitnäherer Rechnungsabschluss – ein Rechnungsabschluss, der hier in diesem Haus und im Budgetausschuss spätestens bis zur Jahresmitte des Folgejahres zu diskutieren ist. Denn das hätte einen Sinn. Das hätte den Sinn, dass man dann noch in den laufenden Budgetvollzug eingreifen könnte, dass man diesen Rechnungsabschluss dann auch als Basis für das Budget des Folgejahres heranziehen könnte.

Mit dem Rechnungsabschluss 2005 – wir haben bereits die Budgets der Jahre 2007 und 2008 beschlossen –, ja was soll ich mit dem eigentlich noch anfangen? Das ist ja in Wirklichkeit ein wertloser Bericht geworden. Also noch einmal: Das Ziel muss es sein, Zeitnähe zu gewinnen. (Beifall bei den Grünen.)

Das ist deshalb so wichtig, weil der Rechnungsabschluss ein wichtiges Management-Tool sein kann. Er kann und soll eben steuern.

Kann die Zeitnähe gelingen? – Ja, ich glaube, die zeitnähere Gestaltung des Rech­nungsabschlusses kann durchaus gelingen, wenn wir beginnen, über Entschlackun­gen, über Auslagerungen oder gar über Anreicherungen nachzudenken. Entschlackun-


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