Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll33. Sitzung / Seite 14

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c. Menschen, die nicht wegen eines Asylverfahrens vor mehreren Jahren nach Öster­reich gekommen sind, sondern aus anderen Gründen.

Dieser erhebliche Personenkreis ist bisher noch kaum Teil der öffentlichen Debatte. Viele davon sind als EinwanderInnen legal zugewandert und haben durch eine der vie­len Fallstricke der fremdenrechtlichen Bürokratie der letzten Jahrzehnte Fristen ver­säumt, oder neu geschaffene gesetzliche Voraussetzungen (Quotenplatz) nicht mehr erfüllt. Diese Menschen sind nach wie vor in Österreich und unsere MitbürgerInnen. Die Probleme dieser Personengruppe werden erst sichtbar, wenn mangels Aufenthalts­recht der/die Schülerin nicht an einer Klassenreise, an einem Auslandspraktikum teil­nehmen kann, oder noch gewichtiger, wenn für diese Kinder, die hier aufwachsen, mangels Aufenthaltsrecht keine Familienbeihilfen bezogen werden dürfen. Unter dieser Gruppe gibt es Menschen, die 10 und mehr Jahre in Österreich leben. Die Fremdenpo­lizei denkt in vielen dieser Fälle nicht einmal mehr an Abschiebung, weil ihr die Absur­dität dieses Vorgehens bewusst ist. Andererseits werden an diese Familien von den zuständigen Behörden keine Aufenthaltsgenehmigungen erteilt. Die Betroffenen blei­ben im rechtsfreien Raum. Sie können ihr Bleiberecht nicht beantragen bzw. durchset­zen. Auch diese Fälle müssen im Wege einer Bleiberechtsregelung saniert werden.

Österreich sieht sich also einer großen Anzahl an Akutfällen gegenüber. Es ist davon auszugehen, dass in den nächsten Monaten zumindest 15.000 langjährig integrierte Menschen davon betroffen sein werden, keinen legalen Aufenthaltsstatus zu haben und von Abschiebung bedroht zu sein. Allein die praktische Vernunft verrät daher, dass die Devise der Bundesregierung „Abschieben und in einigen ausgesuchten Fällen im Gnadenwege ein humanitäres Aufenthaltsrecht gewähren“ keine Lösung sein kann. Schon gar nicht ist es eine Lösung, die einer Republik, die den Menschenrechten ver­pflichtet ist, würdig wäre.

Die Grünen haben mit einem Initiativantrag bereits einen Vorschlag vorgelegt, der zwei Eckpunkte vorsieht:

1. Eine einmalige Bereinigung aktuell länger als 3 Jahre anhängiger Asylverfahren. Un­bescholtene AsylwerberInnen, die am Asylverfahren ordnungsgemäß mitgewirkt ha­ben, sollen auf ein Bleiberecht (humanitäre Aufenthaltsgenehmigung) umsteigen kön­nen.

2. Die Festschreibung eines Antragsrechts auf Erteilung eines Bleiberechts, damit Grundrechte, im speziellen das Grundrecht auf Privat- und Familienleben, effektiv um­gesetzt werden können.

Der Grüne Vorschlag würde eine sofortige und wichtige Entlastung für die Asylbehör­den einerseits bringen und andererseits Betroffenen endlich ein Instrumentarium in die Hand geben, um ihr Grundrecht auf Privat- und Familienleben geltend zu machen. Der Vorschlag ist verfahrensökonomisch ausgereift. Er ist vor allem aber eines, was Gesetz und Vollzug derzeit nicht sind: menschlich.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle zum Fremdenrechtspaket zuzuleiten, mit der

1. langjährig in Österreich integrierten Menschen ein rechtstaatliches Verfahren zur Er­teilung eines humanitären Bleiberechtes eingeräumt wird.

 


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