Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll33. Sitzung / Seite 15

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2. LangzeitasylwerberInnen ab einer Verfahrensdauer von 3 – 5 Jahren einmalig der Umstieg auf ein Bleiberecht ermöglicht wird. Diese Regelung soll nach einmaliger An­wendung außer Kraft treten.

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 74a iVm § 93 Abs. 2 GOG verlangt.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich erteile dem Antragsteller, Herrn Abgeordne­tem Dr. Van der Bellen, zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort. Gemäß § 74a Abs. 5 der Geschäftsordnung darf die Redezeit 20 Minuten nicht übersteigen. – Bitte, Herr Klubobmann.

 


12.01.37

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Frau Präsidentin! Darf ich fragen, ob wir die „Gnade“ der Anwesenheit des Innenministers auch haben werden? (Abg. Ing. Westenthaler: Schlimm genug, dass der Verteidigungsminister da ist!) Kann ich dazu eine Auskunft haben? – Gut, niemand ist dazu bereit, eine Auskunft zu ertei­len. Die beiden Regierungsparteien sind offenbar nicht in der Lage, zu sagen, wo sich der Innenminister aufhält (Abg. Dr. Stummvoll: Im Hause!), ob er zu feig ist, hier auf der Regierungsbank zu sitzen – oder ob er gerade mit dringenden Abschiebefällen be­fasst ist. (Zwischenrufe bei der ÖVP. – Bundesminister Platter betritt soeben den Sit­zungssaal. – Abg. Ing. Westenthaler: Der Minister ist schon da!) – Sehr schön! Spät, aber doch!

Meine Damen und Herren, seit heute ist der allerakuteste Fall von Abschiebung vorläu­fig bereinigt, nämlich jener von Arigona Zogaj. Es gibt, entnehme ich den Medien, eine Vereinbarung zwischen Landeshauptmann Pühringer und Innenminister Platter, dass Arigona Zogaj vorläufig nicht abgeschoben wird, solange der Verfassungsgerichtshof in der letzten anhängigen Causa nicht entschieden hat. (Abg. Dr. Stummvoll: Das ist nichts Neues!) – Es wird angeblich auch nicht nach § 115 Fremdenpolizeigesetz gegen die Helfer Arigona Zogajs vorgegangen. (Ruf bei der FPÖ: Das gilt dann hoffentlich auch für alle anderen!) Und ich hoffe, dass dieses Mädchen wenigstens mit ihrer Mut­ter bald wieder zusammen sein kann. (Beifall bei den Grünen.)

Das ist gut, aber gelöst, meine Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, ist damit gar nichts. Nach wie vor ist die Familie räumlich, um es so zu sagen, vollkommen getrennt. (Abg. Mag. Hauser: Sie ist ja illegal da!) Sie werden sich erinnern, dass der Vater und die zwei kleinen Kinder in den Kosovo abgeschoben wurden und dort, nach dieser Ent­scheidung des Innenministeriums, in den Ruinen ihres Hauses oder ihrer Wohnung zu leben haben. Nur die Mutter und eine Tochter sind hier, der Vater und die zwei kleinen Kinder, geboren 1999 und 1998, sind abgeschoben worden. – Das ist Familienpolitik von ÖVP und SPÖ?

Die Aussendung des Innenministers von heute bringt mich jedenfalls auf die Palme: Der Innenminister zeigt sich „hocherfreut“, dass Arigona Zogaj wohlbehalten an einem sicheren Ort untergebracht ist. „Die Gesundheit der jungen Frau hat oberste Priori­tät.“ – Na endlich, Herr Innenminister! Noch vor wenigen Tagen haben Sie das als „Er­pressungsversuch“ bezeichnet, was dieses arme Kind in seiner Not getan und gesagt hat. (Beifall bei den Grünen.)

Mein Dank gilt dem Pfarrer von Ungenach, sagt der Innenminister. – Ja, unser aller Dank gilt einem Pfarrer und all jenen, die dem Mädchen vorher geholfen haben, näm­lich ungeachtet der Bestimmung des § 115 Fremdenpolizeigesetz, die eine derartige


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