Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll33. Sitzung / Seite 46

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auch ganz klar: kein Abgehen von gesetzlich normierten, klar nachvollziehbaren Krite­rien für Asyl, aber auch Zuwanderung.

Bevor ich noch einmal zum Kern des Problems zurückkehre, lassen Sie mich mit die­ser Legende aufräumen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen! Das Frem­denrecht 2005 hat aus meiner Sicht sogar eine Verbesserung im Bereich des Bleibe­rechts herbeigeführt, weil es klarere Kriterien vorgibt – der Innenminister hat es schon angesprochen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Genauso ahnungslos wie der Innen­minister!) Es gibt über die Landeshauptleute die Möglichkeit, zum Innenminister vorzu­dringen und ein humanitäres Bleiberecht zu erwirken.

Ich sage in diesem Kreis offen: Die sozialdemokratische Regierungsfraktion hat im Rahmen der Regierungsverhandlungen auch angeboten, den Landeshauptleuten dies­bezüglich noch mehr Mitspracherechte zukommen zu lassen. Zum damaligen Zeit­punkt haben die Landeshauptleute dieses Ansinnen (Abg. Parnigoni: Abgelehnt!), die­se Ausweitung ihrer Kompetenzen abgelehnt.

Es ist so, dass der Fall Zogaj erst dadurch sozusagen diese Prominenz erhalten hat, dass man diese Asylwerber über Jahre – das ist kein Vorwurf an die Politik im Allge­meinen, aber doch an die politische Praxis in den letzten Jahren – im Ungewissen ge­lassen hat, was ihre Asylansuchen betrifft. (Abg. Rosenkranz: Das ist ja falsch! Das stimmt ja gar nicht! – Abg. Scheibner: Sie haben Ihrem Minister nicht zugehört!) Aus meiner Sicht liegt hier der Schlüssel zur Problemlösung: rasche, sehr rasche Asylver­fahren schaffen Sicherheit – Sicherheit für die Betroffenen, Sicherheit aber auch für den Staat. (Abg. Dr. Bösch: Er hat nicht zugehört bei der Debatte vorher! Sind Sie überhaupt in der gleichen Regierung? – Das stimmt ja nicht, was er sagt!)

Vereinfacht ausgedrückt: Jeder, der in Österreich um Asyl ansucht, muss innerhalb kürzester Zeit wissen, Herr Kollege, ob er dieses Asyl beanspruchen kann oder nicht. Wenn er es beanspruchen kann, dann soll er hier auch integriert werden. Wenn er es nicht beanspruchen kann, dann soll er relativ rasch wissen, dass er das Land wieder verlassen muss. Das hat nichts mit Unmenschlichkeit zu tun, sondern mit einem klaren, auch politischen Auftrag, was die Abwicklung von Asylverfahren in Österreich betrifft. (Beifall bei der SPÖ.) Bekommt er Asyl, ist er herzlich willkommen. Bekommt er es nicht, weiß er, dass er rasch das Land verlassen muss.

Deswegen – das möchte ich heute schon noch einmal in Erinnerung rufen! – haben wir als sozialdemokratische Fraktion in diesem Haus, als ich noch Abgeordneter war, aber auch dann, als ich Minister wurde, die Schaffung eines Asylgerichtshofes verlangt. Wir haben uns vor über zweieinhalb Jahren darauf verständigt, diesen Asylgerichtshof zu schaffen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das ist schon sehr lange her! Vieles wei­tergegangen!)

Das mag technisch klingen, Frau Abgeordnete Glawischnig, aber der Asylgerichtshof bringt aus meiner Sicht Sicherheit, eine klare und rasche Abwicklung der Verfahren, und zwar in einem Ausmaß, wo die Leute eben innerhalb kurzer Zeit wissen, ob sie bleiben können oder nicht. Deswegen muss dieser Asylgerichtshof auch raschest ver­wirklicht werden. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Was heißt denn „rasch“? Weitere zweieinhalb Jahre warten?)

Ich habe das mit der leider viel zu früh verstorbenen Ministerin Prokop verhandelt, und es ist politisch eigentlich außer Streit gestanden. (Zwischenruf des Abg. Mag. Hauser.) Ich habe das in den Regierungsverhandlungen auch mit meinem Amtsvorgänger in der Funktion des Verteidigungsministers, Günther Platter, ausverhandelt, und es steht jetzt auch politisch außer Streit.

Wir müssen das rasch umsetzen, denn dieser „Rucksack“ von 30 000, 40 000 Verfah­ren führt eben dazu, dass sich Menschen integrieren und dass die Integration dann als


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