Aus Sicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind neben der Ausführung zur Mitbestimmung vor allem auch die Berichte der Vorstände der beteiligten Gesellschaften von Interesse. (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek übernimmt den Vorsitz.)
Weiters ist der Bericht dem Betriebsrat spätestens einen Monat vor der entsprechenden Gesellschafterversammlung zu übermitteln. Eine allfällige Stellungnahme des Betriebsrates ist dem Bericht des Vorstandes beizufügen und nach den jeweiligen nationalen Vorschriften zu veröffentlichen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
13.55
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ehmann mit 2 Minuten freiwilliger Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie haben das Wort.
13.55
Abgeordneter Michael Ehmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Herr Bundesminister Bartenstein, eine kleine Korrektur: Es wurde bei den Sozialpartnern in der Begutachtung der Arbeitnehmervertretung sehr wohl auf diesen Punkt hingewiesen; jedoch wurde das nicht zu einer Streitfrage.
Wir beschäftigen uns mit der Regierungsvorlage über das Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz, das Post-Betriebsverfassungsgesetz und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden. Die vorliegende Richtlinie der Europäischen Union wurde mit dem Ziel erlassen, die Verschmelzung von grenzüberschreitenden Kapitalgesellschaften zu erleichtern. Weiters muss die angesprochene Richtlinie bis spätestens 15. Dezember dieses Jahres umgesetzt werden.
In der derzeit geltenden Arbeitsverfassung besteht jedoch auf grenzüberschreitender Ebene kein Mitbestimmungsrecht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ziel dieser Regierungsvorlage ist es daher, das Mitbestimmungsrecht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in jedem Fall zu schaffen; etwas, was aus unserer Sicht selbstverständlich zu begrüßen ist.
Es geht aber auch darum, ein „besonderes Verhandlungsgremium“ zu schaffen. Dieses Gremium hat dann auch die Möglichkeit, bei der Verteilung der Sitze in den diversen Aufsichts- beziehungsweise Verwaltungsräten mitzuwirken.
Wie kann man in ein solches Gremium entsendet werden? – Sobald der österreichische Anteil 10 Prozent der Gesamtanzahl aller Beschäftigten dieses Konzernes oder Betriebes beträgt, kann von diesem Teil ein Vertreter/eine Vertreterin entsendet werden.
So schön dies alles klingt, einen kleinen Schönheitsfehler hat es doch; das wurde auch schon von meinem Kollegen Spindelberger angesprochen: Wo es einen Betriebsrat/ eine Betriebsrätin gibt, ist das kein Problem, aber wo nicht, da wird das zum Problem. Die EU hat da eine Vorgabe gemacht und hätte uns die Möglichkeit gegeben, diesen Passus einzubringen. Ich hätte das nicht für falsch gehalten; vielleicht gelingt uns das aber beim nächsten Mal. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.57
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie haben das Wort. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Bartenstein in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Öllinger.)
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