Stenographisches Protokoll

35. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIII. Gesetzgebungsperiode

Mittwoch, 17., und Donnerstag, 18. Oktober 2007

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 17. Oktober 2007: 10.02 – 24.00 Uhr

                                  Donnerstag, 18. Oktober 2007:   0.00 –   0.52 Uhr

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Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Karenzgeld­gesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden

2. Punkt: Bericht über den Antrag 33/A der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreu­ungsgeldgesetz (KBGG), BGBl. I Nr. 103/2001, geändert wird

3. Punkt: Bericht über den Antrag 188/A(E) der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wegfall des Grenzbetrages (Zuverdienstgrenze) im Kinderbetreuungsgeldgesetz

4. Punkt: Bericht über den Antrag 189/A(E) der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verlängerung der Anspruchsdauer des Kinderbe­treuungsgeldes für einen Elternteil auf 36 Monate

5. Punkt: Bericht über den Antrag 290/A(E) der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung der 30-monatigen Krankenversiche­rungsdauer auch bei Wahl der Kurzleistung im Kinderbetreuungsgeldgesetz

6. Punkt: Bericht über den Antrag 215/A(E) der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stärkung der Familien durch steuerliche Absetz­barkeit von Kinderbetreuungskosten, Einführung eines Betreuungsschecks und Ab­schaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld

7. Punkt: Bericht über den Antrag 187/A(E) der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Verlängerung der Karenz bis zum Ablauf des 3. Lebensjahres des Kindes

8. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz, das Bundesgesetz über die Post-Betriebsverfassung und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden

9. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Ar­beitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden

 


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