lie, Familienbegriffe und über Wahlfreiheit und so weiter diskutiert, und zwar im Detail und wie sich Familien ihre Arbeitsleistung untereinander aufteilen, es gibt aber eine große Gruppe von Menschen in Österreich, die sich nicht einmal ihre Familie wirklich frei aussuchen können und in ihrer Familienwahl nach wie vor diskriminiert werden. Das sind Schwule, Lesben und Transgender-Personen, die nach wie vor – auch im internationalen Vergleich, im Vergleich zu anderen Ländern – in Österreich noch immer nicht frei und selbstbestimmt sich gegenseitig unterstützen können.
Es ist leider nach wie vor so, obwohl Sie sagen, es ist falsch. Wir diskutieren über die Gleichstellung nun mittlerweile seit über zehn Jahren, auch in diesem Haus, immer wieder über Vorstöße und über Anträge und Debattenbeiträge. Wir diskutieren schon sehr, sehr lange.
In der übrigen europäischen Welt hat es da mittlerweile zahlreiche Entwicklungen gegeben: In vielen Ländern gibt es eheähnliche Institute, eingetragene Partnerschaften, eine interessante Weiterentwicklung des Familienrechts. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Ausschließlich in Österreich – und auch in Italien, muss man dazusagen – leider nicht! Österreich verliert da bei einem wichtigen menschenrechtlichen Thema den Anschluss und ist mittlerweile in diesem Bereich zum Schlusslicht Europas, zum Schlusslicht der europäischen Staaten geworden. Das ist sehr traurig, denn es geht dabei um ein Grundrecht, und zwar um das Grundrecht auf Privat- und Familienleben.
Da es in letzter Zeit einige Äußerungen sowohl vonseiten der SPÖ als auch vonseiten der ÖVP dazu gegeben hat, glaube ich, dass die Zeit reif dafür ist, dass wir auch hier im Hohen Haus in diesem Bereich zu einer Entscheidung kommen.
Deswegen stellen wir diesen Fristsetzungsantrag, bis zum Dezember dieses Jahres dem Justizausschuss eine Frist zu setzen, die Anträge, die in vielerlei Form dort zur Diskussion stehen, zu behandeln und dem Plenum einen Bericht darüber zuzuleiten. Es geht dabei in erster Linie um einen Antrag der Abgeordneten Lunacek auf Einführung eines Zivilpakts. Es geht dabei um die Öffnung der Ehe. Aber ich glaube, dass auch andere Abgeordnete in diesem Haus zu diesem Thema wichtige Beiträge leisten können. (Präsident Dr. Spindelegger übernimmt den Vorsitz.)
Nachdem die Perspektivengruppe der ÖVP nun ein Jahr lang getagt hat, hat sie die Perspektive entwickelt, dass es Menschen gibt, die gleichgeschlechtlich in Partnerschaften miteinander leben wollen, die das Bedürfnis haben, ihre Lebenssituation auch einer Rechtssicherheit zu unterwerfen und zu regeln, dass man sich gegenseitig auch zur Hilfeleistung et cetera verpflichtet. Diese Perspektive ist dann vom Vizekanzler und vom ÖVP-Parteichef nicht ausgeschlossen worden. Im Gegenteil: Es wurde ganz klar und deutlich gesagt: Das sind keine Diskussionspunkte oder Diskussionsbeiträge, keine Diskussionsgrundlagen, sondern das sind klare Aufträge zur Umsetzung in die politische Realität! – Das sagte der ÖVP-Parteichef, Vizekanzler, Finanzminister Wilhelm Molterer. Also: Klare Arbeitsaufträge! (Beifall bei den Grünen.)
Dann arbeiten wir auch! Wir nehmen das sehr gerne auf. Wir arbeiten immer sehr, sehr gerne, vor allem dann, wenn es im gesellschaftspolitischen Bereich weitergeht.
Da sich mittlerweile auch viele von der SPÖ eine Gleichstellung vorstellen können und auch immer wieder dazu Stellung bezogen haben – egal, ob das der Kollege Wittmann ist, ob das die Erste Präsidentin Prammer ist, ob das der Kollege Jarolim ist, ob das auch die Justizministerin Berger ist –, haben wir, glaube ich, hier im Haus eine sehr, sehr breite Mehrheit für eine Öffnung der Ehe beziehungsweise für die Einführung eines eheähnlichen Institutes für gleichgeschlechtlich lebende Menschen in Österreich. Das ist, denke ich, etwas, worüber wir uns freuen können und wo wir jetzt im Justizausschuss rasch zu arbeiten beginnen können, sodass wir bis Ende des Jahres eine Vor-
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