Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 318

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Dr. Schüssel: Was hat das mit der Geschichte zu tun?): Ich differenziere zwischen den Deliktstypen und möchte das eigentlich auch in dem Zusammenhang so sehen.

Was ist überhaupt der politische Zusammenhang? Wer definiert das? Jedes Mal selbst? Oder wenn es darum geht, wer in ein Mandat hineinkommt, dann ist da ein poli­tischer Zusammenhang, sprich: wenn eine Intervention erfolgreich ist, dann kann man gegen denjenigen nichts tun, und wenn die Partei nicht ins Parlament kommt, verfolgt man? – Das kann es ja nicht sein! Man muss sich das einmal überlegen: Wenn die In­tervention so erfolgreich ist, dass man den Parlamentseinzug schafft, ist man aus dem Schneider? – Also ich möchte da nicht mitwirken! In diesem Zusammenhang möchte ich schon ein bisschen unterscheiden.

Es ist ja auch so gewesen, dass dieses Begehren überhaupt über Initiative der SPÖ an die Staatsanwaltschaft gekommen ist. Da tragen Sie schon die Verantwortung! (Abg. Öllinger: Das ist überhaupt eine steile Geschichte!) Es hat zwei Monate gedauert, weil Sie versucht haben – zwei Monate lang, in der Zeit von 14. Feber 2007 bis 23. April 2007 –, Ihren Koalitionspartner mit an Bord zu bringen. Er war ja schon fast an Bord und ist dann kurz vor Einbringen ... – Deswegen ist ja auf der Sachverhaltsdarstellung kein Einschreiter genannt (der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe), sondern er ist dann im Begleitschreiben mit beschlossen worden, weil die ÖVP bis zuletzt signalisiert hat, sie geht da mit. Das war Ihnen ja wichtig.

Als es dann noch länger gedauert hätte, hat man gefragt: Machen wir es jetzt, oder machen wir es nicht? – Dann hat man gesagt, man macht es, und es ist beschlossen worden:

„Die Mitglieder des parlamentarischen Untersuchungsausschusses betreffend Finanz­marktaufsicht“ und so weiter übermitteln ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft, „an­bei eine Sachverhaltsdarstellung betreffend der Aussagen von Ing. Peter Westenthaler und anderen vom 14.02.2007“.

„Der Untersuchungsausschuss ersucht Sie“ – die Staatsanwaltschaft –, „den Tatbe­stand betr. §§ 12 in Verbindung mit §§ 288, 310 StGB sowie andere Tatbestände zu prüfen und gegebenenfalls ein Verfahren einzuleiten.“

Das haben wir beschlossen, und auch die Sachverhaltsdarstellung, die maßgeblich aus Ihrer Feder stammt. Dann greift die Staatsanwaltschaft das Mehrheitsbegehren eines Ausschusses, der hier vom Parlament eingesetzt worden ist, an und sagt: Damit wir prüfen und entsprechende Schritte einleiten können, müssen wir natürlich auch die Verfolgungsermächtigung des Immunitätsausschusses oder eine entsprechende Be­schlusslage haben. – Sie sucht dann an, und da sagt die gleiche Fraktion, in dem Fall die SPÖ: Nein, wir wollen eigentlich nicht, dass das jetzt geprüft wird.

Da ist schon eines zu fragen: Der Untersuchungsausschuss – da sind wir in einer Kon­kurrenz – untersucht die politische Verantwortung. Minister sind ja in der Regel nicht einer Immunität unterworfen, es sei denn – es gibt schon Fälle, deswegen habe ich ge­sagt: in der Regel –, er ist gleichzeitig Abgeordneter; das gibt es ja auch. Das heißt, wenn es einen Untersuchungsausschuss gibt, brauchen wir eigentlich den Politikern, sprich den Ministern, nur mehr zu empfehlen: Bleibt in eurem Mandat, dann kann euch gar nichts passieren!

Da wird etwas untersucht, das taucht dann auf, man will die Verantwortungen entspre­chend wahrnehmen – und dann geht das eben nicht, weil der zufällig sein Mandat aus­übt. – Dann brauchen wir keinen Untersuchungsausschuss mehr!

Was für eine politische Verantwortung ist das, wenn ein Klubobmann einer Partei, sa­gen wir einmal, in dem begründeten Verdacht steht, interveniert zu haben, und zwar


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