diesem Jahr, wenn ich den Betrachtungszeitraum bis Ende September dieses Jahres sehe, gab es um 10 Prozent weniger Asylwerber. Das heißt, es geht zweifellos in die richtige Richtung im Interesse Österreichs. (Beifall bei der ÖVP.)
Geschätzte Damen und Herren, ein zweiter Punkt, warum dieses Fremdenrechtspaket notwendig war: Österreich ist ein Land mit einem hohen Lebensstandard. Österreich ist ein Land, in dem wir ein exzellentes Gesundheitssystem und ein hervorragendes Sozialsystem haben. Da muss man natürlich auch verstehen, dass es Menschen gibt, die lieber in Österreich leben als in manch anderen Ländern. Deshalb haben wir bei diesem Fremdenrechtspaket punktgenau zwischen Asyl und Zuwanderung unterschieden.
Asyl ist ein ganz klares Recht. Wenn jemand politisch verfolgt wird, Folter, Todesstrafe und dergleichen mehr zu erwarten hat, dann bekommt er in Österreich Asyl. Das ist ein Recht. Diese Hilfe, diesen Schutz geben wir. (Beifall bei der ÖVP.) Was aber nicht sein kann, ist, dass man über den Deckmantel des Asyls zuwandert. Und deshalb wird die Zuwanderung ebenfalls ganz eindeutig und klar geregelt. Dass die Zuwanderung im Interesse unseres Arbeitsmarktes gemacht werden soll, ist eine Möglichkeit, die Österreich zu entscheiden hat und niemand anderer.
Ich glaube, dass wir hier einen ausgezeichneten, vernünftigen Weg gegangen sind, denn wir brauchen natürlich Schlüssel-Arbeitskräfte, wir brauchen Wirtschafter, wir brauchen Wissenschafter und Forscher. Deshalb haben wir eine vernünftige Regelung gemacht, damit wir das selbst in der Hand haben, im Interesse unseres österreichischen Arbeitsmarktes. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Herr Abgeordneter Van der Bellen, Sie haben das Bleiberecht angesprochen und auch Herrn Präsidenten Dr. Korinek zitiert. Sie werden aber auch ganz genau gehört haben, dass Präsident Korinek nicht darüber gesprochen hat, ein generelles Bleiberecht solle eingeführt werden, sondern es sind Einzelfall-Entscheidungen notwendig. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Generalamnestie! – Abg. Dr. Van der Bellen: Das stimmt nicht!)
Was bedeutet ein generelles Bleiberecht, das Sie so fordern und wollen? – Ein generelles Bleiberecht bedeutet: Schauen wir, dass wir in Österreich einige Zeit leben, damit wir letztlich ein Recht bekommen, in Österreich bleiben zu können, unabhängig davon, wie die Voraussetzungen sind. – Das ist, geschätzter Herr Abgeordneter Van der Bellen, nicht unser Weg! Es müssen alle Kriterien genau angeschaut werden, es muss eine Gesamtbetrachtung durchgeführt werden, und erst dann kann man über einen humanitären Aufenthaltstitel entscheiden.
Was die Kriterien betrifft, sind wir völlig der gleichen Meinung – was der Verfassungsgerichtshof sagt und was wir im Innenministerium ausgearbeitet haben. Deshalb sehe ich hier einen ganz eindeutigen, klaren Gleichklang mit dem Vorgehen des Innenministeriums und des Verfassungsgerichtshofes. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Geschätzte Damen und Herren! Es stimmt, wir haben einen Rückstau. Deshalb bin ich meiner Vorgängerin Liese Prokop sehr dankbar dafür, dass wir im Jahr 2006 eine enorme Personalaufstockung beim Bundesasylamt, aber auch beim Unabhängigen Bundesasylsenat durchgeführt haben.
Wir haben jetzt erstmals seit Ende des Jahres 2006 eine Trendumkehr erreicht. Wir hatten Ende des Jahres 2006 39 743 offene Verfahren, jetzt – Betrachtungszeitraum bis September dieses Jahres – 33 560 offene Verfahren. Wir konnten in diesen neun Monaten um über 6 000 offene Verfahren abbauen. Das ist eine sehr positive Angele-
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