Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 36

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Gleichzeitig besteht auch die Chance, dass die im europäischen Vergleich hohe An­zahl an offenen Verfahren – wir haben gehört: 33 560 derzeit noch – auch sehr bald erledigt werden kann. Das Ziel ist es, bis 2010 diesen „Rucksack“ abzubauen.

Es ist auch erfreulich, dass Präsident Korinek das neue System des Asylverfahrens in der „Pressestunde“ am letzten Sonntag begrüßt hat und als verfassungsrechtlich in Ordnung bezeichnet hat. Er hat wörtlich ausgeführt – ich zitiere –: Ich habe kein Bauchweh; diese Lösung ist rechtspolitisch möglich, sie ist als Verfassungsrecht ge­plant und damit auch wohl verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Wir, die Sozialdemokraten, haben im Vorfeld mit dem deutschen Bundesamt für Asyl und Migration, mit dessen Leiter, Herrn Albert Schmid, Kontakt aufgenommen. Den Deutschen ist es gelungen, in Zusammenarbeit mit den Gerichten 450 000 offene Ver­fahren rasch abzubauen. Wir haben für uns nach Österreich drei Aspekte mitgenom­men:

Zum Ersten: Eine personelle Aufstockung der Asylinstanzen ist unbedingt notwendig – was ja mit heutigem Regierungsbeschluss mit erledigt ist.

Zum Zweiten: Es muss alles unternommen werden, damit die Qualität der Bescheide, auch jener in der ersten Instanz, möglichst hoch ist. Ich darf festhalten: Derzeit sind 40 Prozent der erstinstanzlichen Bescheide einer Aufhebung durch den Unabhängigen Asylsenat unterworfen. In Deutschland haben im Vergleich dazu über 90 Prozent der erstinstanzlichen Urteile Bestand in der zweiten Instanz, es werden nur weniger als 10 Prozent in zweiter Instanz aufgehoben.

Zum Dritten: Das ist möglich geworden, weil es in Deutschland eine tagesaktuelle und auf wissenschaftlichen Grundlagen basierende Staatendokumentation gibt, die die je­weilige Situation in den Herkunftsländern von Asylwerbern beschreibt.

Ich möchte festhalten: In diesen wissenschaftlichen Abteilungen werden etwa hinsicht­lich der Staatensituation Textbausteine vorbereitet, auf die auch die erste Instanz ent­sprechend zugreifen kann. Durch die Qualität dieser Staatendokumentation ist es gelungen, dass sich die Folgeinstanzen, also die zweite oder dritte Instanz, weniger mit den Sachverhaltsfragen, sondern im Wesentlichen nur mehr mit Rechtsfragen beschäf­tigen.

Hohes Haus! Ich glaube, es ist notwendig, dass auch in Österreich in ähnlicher Art und Weise vorgegangen wird, und ich möchte die Verantwortlichen in Österreich auffor­dern, eine enge Kooperation mit den deutschen Kollegen zu pflegen. Wir haben das Angebot bekommen, dass die österreichischen Behörden einen Zugriff auf diese Da­tenbanken haben könnten und diese auch nutzen können. – So viel zum Asyl.

Nun ein paar Worte zu dem sogenannten Fremdenrechtspfusch, den die Grünen hier heute aktualisieren. – Ich möchte diese Aussage auf das Schärfste zurückweisen. In den damaligen Innenausschusssitzungen zum Fremdenrechtspaket 2005, bei denen ich den Vorsitz führen konnte, hat der Leiter des Bundeskanzleramt-Verfassungsdiens­tes auf die konkrete Frage: Gibt es verfassungswidrige Bestimmungen in diesem Pa­ket?, dies deutlich verneint. Andere Rechtsprofessoren haben das bestätigt.

Meine Damen und Herren, ich darf auch darauf hinweisen, dass es der SPÖ gelungen ist, 50 verfassungswidrige Bestimmungen, die im Erstentwurf steckten, herauszuver­handeln.

Ich möchte auch festhalten, dass in diesem Zusammenhang die Ausführungen des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes in der „Pressestunde“ aufs Schärfste zu­rückzuweisen sind. (Abg. Ing. Westenthaler: Der traut sich was, der Parnigoni!) Ich würde nie den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes für Entscheidungen des Ver-


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