Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 37

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fassungsgerichtshofes rügen, aber er hat in dieser „Pressestunde“ einen Auftritt als Politiker hingelegt, und dazu kann ich nur sagen: Seine Aussagen waren inkompetent und unkorrekt und waren eher eine Wirtshausdiskussion als eine Äußerung des Präsi­denten zu einer öffentlichen Angelegenheit. (Abg. Ing. Westenthaler: Wow! Der greift eine heut’, der Parnigoni!)

Ich meine daher, meine Damen und Herren, es wäre hilfreich gewesen, wenn der Präsident des Verfassungsgerichtshofes klar gesagt hätte, wo es verfassungsmäßige Mängel gibt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Kößl zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


11.27.08

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätz­te Damen und Herren! Ich sehe diese Aktuelle Stunde ebenfalls als eine wirklich gute Möglichkeit, sich heute hier entsprechend zu präsentieren. Das Fremdenrecht, das vom Herrn Bundesminister schon sehr beeindruckend dargestellt wurde, ist eine Er­folgsgeschichte für Österreich und für die Menschen in unserem Land. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Zahlen und Fakten beweisen es, und der Herr Bundesminister hat bereits darauf hingewiesen, in welchem Ausmaß es rückläufige Zahlen gibt. Das heißt aber nicht, dass nicht trotzdem jeder, der einen tatsächlichen Asylgrund hat und nach Österreich kommt, die Möglichkeit hat, hier Asyl zu bekommen. Aber das heißt auch, dass wir auf­grund des Fremdenrechtsgesetzes die Möglichkeit haben, mit Härte gegen Missbrauch entsprechend vorzugehen. Schon daran zeigt sich, dass es überhaupt keinen Grund gibt, dass wir dieses Gesetz in irgendeiner Art und Weise verändern, sondern dieser erfolgreiche Weg muss fortgesetzt werden.

Die offenen Asylanträge, die ebenfalls schon angesprochen wurden, werden sukzes­sive abgebaut, und es ist mit dem neuen Asylgerichtshof sicherlich die Möglichkeit gegeben, dass wir bis zum Jahr 2010 diesen „Rucksack“, den wir haben, entsprechend abbauen. Der Asylgerichtshof wird, glaube ich, auch die Verfahren beschleunigen.

Ich habe auch heute wieder den Eindruck gewonnen, dass gerade vonseiten der Grü­nen Asyl und Zuwanderung sehr vermischt werden und dass die Abgrenzung, die es hier gibt, vonseiten der Grünen nicht entsprechend erkannt wird. Asyl ist ein Recht, ein Menschenrecht, das von unabhängigen Richtern – auf jeden Fall in zweiter und dritter Instanz – zuerkannt wird oder nicht. Die Zuwanderung hingegen richtet sich nach dem Arbeitsmarkt. Das heißt, wir legen fest, wie viele Menschen mit welchen Qualifikatio­nen nach Österreich kommen dürfen – und mit „wir“ meine ich Österreich.

Und jetzt zum Bleiberecht. – Also mit der ÖVP gibt es sicherlich kein generelles Bleibe­recht in Österreich. Die ÖVP steht für Ordnung, Sicherheit und die konsequente Einhal­tung der Gesetze. (Abg. Sburny: Für konsequente Abschiebungen!) Und Recht muss Recht bleiben! Illegaler Aufenthalt kann nicht mit einem generellen Bleiberecht belohnt werden. Ablehnende Entscheidungen von Höchstgerichten (Zwischenruf des Abg. Brosz) müssen vollzogen werden und dürfen nicht generell in ein Bleiberecht umge­wandelt werden.

Außerdem stehen wir, die ÖVP, für eine verantwortungsvolle Politik. (Abg. Mag. Wein­zinger: Was ist daran verantwortungsvoll?) Wir haben nicht nur eine Verantwortung für alle Asylwerber, die nach Österreich kommen, oder für die Migranten, die nach Ös­terreich kommen oder in Österreich sind, sondern auch gegenüber dem österreichi­schen Staatsbürger. Und von den 8,2 Millionen Einwohnern Österreichs besitzen rund


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