Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 38

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

700 000 keine österreichische Staatsbürgerschaft. Wir sind also ein sehr offenes Land, wir sind an und für sich sehr zugänglich für die Menschen, wir müssen aber jetzt natür­lich danach trachten, dass wir Integration vor Zuwanderung stellen.

Ein generelles Bleiberecht würde bedeuten: Wenn jemand längere Zeit in Österreich ist – und das ist auch von Herrn Klubobmann Van der Bellen angesprochen worden –, ob legal oder illegal, ob geschleppt oder eingeschleust oder als kriminelle Zelle, ob als Straftäter oder nicht, man muss nur eine Zeit lang untertauchen (Abg. Sburny: Sie haben nicht zugehört!) und somit in Österreich sein, dann kommt das Bleiberecht zur Anwendung. (Beifall bei der ÖVP. – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.)

Es gibt eine ganz konkrete Umfrage von mehreren Stellen, deren Ergebnis zeigt, dass die Hälfte beziehungsweise zwei Drittel der Österreicher nicht ein generelles Bleibe­recht zuerkennen wollen, sondern sie wollen – so, wie es vom Innenminister im Zu­sammenwirken mit den Bundesländern erarbeitet worden ist – diesen Kriterienkatalog, durch den in Einzelfällen für einen humanitären Aufenthaltstitel gesorgt werden soll. Und das ist gescheit und im Einzelfall auch umsetzbar.

Ich glaube, wir sind auf dem richtigen Weg. Das Bleiberecht in dieser Form soll auch zukünftig weiter so beibehalten werden. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Sburny: Was für ein Bleiberecht? – Ruf bei den Grünen: Sie schieben das Bleiberecht auch noch ab!)

11.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


11.32.51

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Ge­schätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Punkt eins: Herr Minister Platter irrt in zumindest einem wesentlichen Punkt, wenn er uns erklärt, wie wichtig und richtig die­ses Fremdenrechtspaket gewesen sei, weil es dazu führt, dass es weniger Asylanträge gibt. – Herr Minister! Wer vor Verfolgung flieht, hat ein Recht darauf, in einem europäi­schen Staat wie Österreich Asyl zu beantragen. (Beifall bei den Grünen. – Zwischen­rufe bei der ÖVP.)

Da widersprechen Sie?! Sie widersprechen und meinen, dass es nicht dieses Recht gibt, Asyl zu beantragen, wenn man verfolgt wird?! (Abg. Dr. Brinek: Das hat ja keiner gesagt!) – So weit sind wir gekommen!

Darf ich Ihnen die Genfer Flüchtlingskonvention ans Herz legen, meine Damen und Herren von der ÖVP (Beifall bei den Grünen), Internationales Menschenrecht! – Vorle­sung Nummer eins, nehme ich einmal an, an der Uni. (Abg. Mag. Hauser: ... uns für dumm verkaufen!)

Es ist daher nicht Sache des Innenministers und seiner Fremdengesetze, Menschen davon abzuhalten, Asyl zu beantragen und Asyl zu bekommen. Das ist ein Rechtsan­spruch, zu dem wir international verpflichtet sind – und das ist auch ein Kernpunkt: Es geht um Menschenrechte! Diese sind international garantiert, und es liegt nicht im Er­messen eines ÖVP-Ministers, ob sie verteilt werden oder nicht verteilt werden. (Beifall bei den Grünen.)

Damit sind wir schon beim nächsten Punkt: Herr Abgeordneter Parnigoni irrt gleich in so vielen Punkten, dass mir die Redezeit jetzt nicht reicht, aber er hat sich gewünscht, dass Präsident Korinek doch genannt hätte, wo denn dieses Fremdenrechtspaket men­schenrechtswidrig sei. – Sie kennen in Wirklichkeit die Kritik genauso gut wie ich, weil sie seit Jahren wiederholt wird und im Übrigen selbst der Verfassungsdienst damals im Ausschuss darauf hingewiesen hat.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite