Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 39

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Ein Punkt nur, der im Übrigen auch gerade geprüft wird und wieder als verfassungs­widrig wird eingestuft werden müssen: Das System „humanitärer Aufenthalt als Gna­denakt des Ministers“ widerspricht dem Rechtsstaatsprinzip! (Zwischenruf des Abg. Dr. Mitterlehner.) – Es hat in Österreich jeder Mensch das Recht, für sein Schre­bergartenhüttl eine Baugenehmigung zu beantragen, einen Bescheid zu bekommen, dagegen berufen zu können und, wenn er oder sie will, bis zum Höchstgericht zu gehen. Das soll auch genau so sein. – Wer heute in Österreich humanitären Aufenthalt möchte, aus welchen Gründen auch immer, hat hingegen überhaupt kein Recht, und das widerspricht der Europäischen Menschenrechtskonvention! Da gibt es dringenden Reparaturbedarf in unserem Fremdengesetz! (Beifall bei den Grünen.)

Aus genau diesem Grund brauchen wir auch eine bessere gesetzliche Regelung für ein Bleiberecht. Es muss möglich sein, dass jemand, der seinen Aufenthalt in Öster­reich legalisieren will, weil er oder sie vielleicht schon seit zehn, 15 Jahren hier lebt (Abg. Lutz Weinzinger: Der war vorher illegal!) und aufgrund eines bürokratischen Fehlers keinen legalen Aufenthaltstitel hat, zumindest das Recht bekommt, bei der Be­zirksverwaltungsbehörde einen Antrag zu stellen, zu schauen, ob die Kriterien passen, und dann einen Bescheid zu bekommen! – Um nichts anderes geht es bei einem Blei­berecht. Und diesen Fantasien von generellen Regelungen, die bei der ÖVP herumkur­sieren, kann man nur entgegenhalten: Entweder Sie wollen oder Sie können es nicht verstehen, was der grüne Vorschlag tatsächlich ist. Jedenfalls geht sogar Präsident Korinek fast schon einen Schritt weiter, wenn er von Generalamnestie spricht.

Daher: Wir brauchen rasch eine Reparatur eines menschenrechtswidrigen Fremden­rechtspaketes und die Verankerung einer Bleiberechtsregelung. (Beifall bei den Grü­nen.)

Im Übrigen sollte das eigentlich gerade einer ÖVP ein Anliegen sein, die sich doch auf die Fahnen heften will, Familienpartei zu sein! Das, was das jetzige Fremdengesetz – auf das Sie so stolz sind – macht, ist, Familien auseinanderzureißen, Familien abzu­schieben und das Zusammenleben von Familien zu erschweren. Genau das bringt das neue Fremdenrechtsgesetz! Und da rede ich jetzt noch nicht einmal von der Familie Zogaj, die Sie auseinandergerissen haben (Abg. Dr. Brinek: Die war nie beisammen!) und wo ich, Herr Abgeordneter Parnigoni, nicht sehe, wo denn Ihre „großartige“ Lö­sung, die Sie heute beschlossen haben, tatsächlich zu einer Lösung für diese Familie führen wird. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Ing. Westenthaler: Wir sind eh für die Zusammenführung – im Kosovo!)

Was fällt an Bemerkungen zu einem Fremdenrechtspaket, das höchste Autoritäten dieses Staates – wir reden hier vom Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes! – als menschenrechtswidrig und als verfassungswidrig bezeichnen? – Und begeben Sie sich jetzt nicht auf die Ebene eines Kärntner Landeshauptmannes, der sagt, mir ist wurscht, was der VfGH sagt! Da hätte ich mir mehr erwartet von Ihnen. (Beifall bei den Grünen.)

Was sagt eine ÖVP zu diesem Fremdenrechtspaket? – Sie sagen, es wichtig und rich­tig, es ist „eine Erfolgsgeschichte für Österreich“. (Abg. Kößl: Eine Erfolgsgeschichte ist es!) – Eine Blamage für Österreich ist dieses Fremdenrechtspaket! Österreich ist die längste Zeit ein menschenrechtskonformer Staat gewesen. Wir sind stolz darauf, uns den Menschenrechten zu verpflichten – und Sie untergraben das und höhlen das aus!

Und die SPÖ? Was fällt der SPÖ ein zu diesem Fremdenrechtspaket? – Lange nichts. Kanzler Gusenbauer sagt noch in Einzelfällen, das ist „grauslich“, nämlich das, was unter seiner Regentschaft als Kanzler passiert. – Von einem Bundeskanzler erwarte ich mir mehr, als zu beschreiben, wie seine eigene Politik ausschaut.

 


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