Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 50

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ausgegangen sind. Es kennt sich ja heute bei Ihnen keiner mehr aus: Auf einmal ist es vollkommen klar für die Grünen, dass ein straffällig gewordener Ausländer, Asylwerber nicht mehr in Österreich verbleiben soll. Vor ein paar Wochen war das noch ganz an­ders, ja sogar gestern war das noch ganz anders. In den Aussendungen von Ihnen ist immer von einem generellen Bleiberecht die Rede, von einer Generalamnestie, was ja genau beinhalten würde, dass jeder – egal, ob illegal oder legal in Österreich aufhältig, egal, ob straffällig oder nicht – hier in Österreich verbleiben kann. Das ist absolut abzu­lehnen und wurde auch vom Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes nicht befür­wortet. Im Gegenteil, er hat gesagt: kein generelles Bleiberecht. Er war für eine Einzel­fallprüfung nach einem Kriterienkatalog.

Ich rufe in Erinnerung: Bei der Sitzung am 10. Oktober zu diesem Thema war es das BZÖ, das als einzige Partei einen Kriterienkatalog, in einem Entschließungsantrag aus­formuliert, vorgestellt hat. Alle anderen haben geredet, haben gesagt, was nicht alles zu machen wäre, Kommissionen einsetzen und Sonstiges – das BZÖ hat nicht nur ge­redet, sondern gehandelt und etwas vorgelegt, und es wäre an Ihnen gewesen, einen solchen Kriterienkatalog mitzutragen, der zum Großteil nun auch vom Verfassungs­gerichtshofpräsidenten in seinen Wünschen bestätigt wird.

Nun zum Thema Familie Zogaj. Es wurde sowohl von der Kollegin Weinzinger als auch von der Kollegin Glawischnig wie auch von der SPÖ-Kollegin Hagenhofer gesagt, dass es unglaublich und unmenschlich ist, diese Familie zu zerreißen.

Ich frage Sie: Was spricht gegen eine Familienzusammenführung im Kosovo? Wenn die Grünen immer wieder herausgehen, auch bei der letzten Sitzung hier, und im Wis­sen um die Unwahrheit hier behaupten, dass es im Kosovo unsicher sei ... (Zwischen­rufe bei den Grünen.) – Wären Sie mit dem Landesverteidigungsausschuss vor zwei Wochen in den Kosovo mitgefahren! – Und dann geben Ihnen gewisse Journalisten in Österreich auch noch Rückendeckung dabei! Das stimmt aber nicht, es ist im Kosovo nicht mehr unsicher!

Da muss man eine Lanze für das österreichische Bundesheer brechen, für die KFOR-Truppe im Kosovo, denn diese Soldaten sorgen im Kosovo für die Sicherheit der Bevölkerung, und das nur mehr, um die Abhaltung der anstehenden Parlamentswahlen zu gewährleisten und um die Polizei bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Von einer Kriegssituation, von einem Kriegsland ist im Kosovo absolut nichts mehr zu sehen. Die Kinder waren im Kosovo diejenigen, die den größten und den besten Eindruck bei mir hinterlassen haben. Wenn Sie sehen, mit welcher Freude und mit welchen Blicken sie in der Öffentlichkeit auftreten, dort auf den Spielplätzen unterwegs sind, in der Schule anwesend sind und mit welchem Ehrgeiz sie laut den Aussagen der Lehrer, Professo­ren und auch des Schuldirektors dort lernen, dann können Sie wirklich nicht behaup­ten, dass es für einen Jugendlichen, der eine Zeitlang in Österreich anwesend war, aber im Kosovo seine Heimat hat, unzumutbar wäre, dorthin zurückzukehren.

Das heißt: Familienzusammenführung ja, aber in ihrer Heimat, dort, wo sie herkom­men. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ. – Präsidentin Mag. Pram­mer gibt das Glockenzeichen.)

Frau Präsidentin, ein Schlusssatz: Somit bleibt nur noch festzuhalten: Das BZÖ steht weiterhin für eine Einzelfallüberprüfung nach bestimmten Kriterien, aber nicht für eine Generalamnestie beziehungsweise für ein generelles Bleiberecht. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

12.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

 


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