Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 60

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek, Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Wettbewerbsfähigkeit und der Sicherung des österreichischen Hochschulraumes, eingebracht im Rahmen der Debatte zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (241 d.B. )

Die Österreichischen Universitäten und Fachhochschulen stehen im internationalen Wettbewerb um die besten Studierenden, Lehrenden und Studienbedingungen. So sind die Zahlen der StudienanfängerInnen und AbsolventInnen in den letzten Jahren stark gestiegen (AbsolventInnen: 2001 bis 2006 um rund 42 %, die Erstzugelassenen um rund 38 %). Langfristig werden sich die hohen Abschlussquoten steigernd auf die AkademikerInnen-Quote auswirken (das ist jener Anteil der Bevölkerung der 25-bis 64-jährigen, der über einen tertiären Abschluss verfügt). Dieser Entwicklung Rechnung tragend erhalten die Universitäten in der laufenden Leistungsvereinbarungsperiode 525 Mio. Euro zusätzlich aus dem Bundesbudget; weiters ist eine Generalsanierungs­offensive in der Höhe von 500 Mio. Euro bis 2010 in Umsetzung. Vorrangig geht es darum, die AkademikerInnen-Quote zu erhöhen, die StudienabbrecherInnen-Quote zu verringern und die Rahmenbedingungen für die Studierenden weiter zu verbessern. Um die Wettbewerbsfähigkeit für die Zukunft zu sichern, soll einerseits auf bessere Effizienz des Mitteleinsatzes geachtet werden, andererseits sollen zusätzliche Res­sourcen für den tertiären Sektor zur Verfügung gestellt werden. 

Der gemeinsame europäische Hochschulraum und die Tatsache, dass bis auf Öster­reich und Belgien praktisch alle Länder den universitären Zugang in umfassender Form steuern und regulieren, hat den Druck auf den österreichischen Hochschulraum erhöht. Im Studienjahr 2006/07 waren rund 37% der Erstzugelassenen an Universitäten aus­ländische Studierende (Gesamt: 20,4 % ausländische Studierende). Dies verdeutlicht einerseits die Attraktivität unserer universitären Einrichtungen, andererseits wird deut­lich, in welcher Größenordnung das System durch ausländische Studierende zusätzlich beansprucht wird.

Die Möglichkeit, in vom deutschen „Numerus clausus“ betroffenen Fächern Zulas­sungsbeschränkungen einzuführen, ist von den Universitäten verantwortungsvoll ge­handhabt worden. Die meisten Universitäten haben in den Fächern mit Zulassungsbe­schränkungen deutlich mehr Studierende aufgenommen als vom Gesetz her vorgese­hen ist. Der Nationalrat geht davon aus, dass die Universitäten in Zukunft nicht hinter diesen Stand zurück gehen. Durch die Quotierung der Studienplätze in Humanmedizin und Zahnmedizin wurde sichergestellt, dass möglichst vielen Studierenden mit öster­reichischem Reifungsprüfungszeugnis die Möglichkeit eines Studiums eröffnet bzw. gesichert wurde.

Ziel muss es sein, in den kommenden Jahren die Konkurrenzfähigkeit der Hochschulen in Österreich zu steigern und daher auch die Investitionen für den tertiären Bildungs­sektor auf 2 % des BIP, durch öffentliche und private Investitionen zu erhöhen. Öster­reich wird in diesem Jahrzehnt mit Unterstützung aller politischen und gesellschaftli­chen Kräfte die Mittel für die Forschung von unter 2 % des BIP auf 3 % ausweiten. Das kommende Jahrzehnt soll das „Jahrzehnt der Universitäten“ werden, mit einer Auswei­tung der Mittel für den tertiären Bildungssektor von derzeit 1,2 % auf 2 % des BIP. Dabei ist zu beachten, dass künftig bedarfsgerecht und den Schwerpunktsetzungen der Universitäten folge leistend Studienkapazitäten ausgebaut werden können.

Insbesondere in den Leistungsvereinbarungen der Universitäten und im Budget ab dem Jahr 2010 gilt es daher, für die Universitäten ausreichend Ressourcen zur Verfü­gung zu stellen, um die Qualität der Lehre entsprechend zu sichern, Betreuungsrela­tionen zu verbessern, um zügigen Studienfortgang zu ermöglichen und weitergehen-


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