kunft den Bedarf messen, wie viele Pharmazeuten das Land braucht? – Das machen Sie schon. (Abg. Dr. Brinek: Wie hoch ist die Erfolgsquote?!)
Irgendwann einmal wird die Frage gestellt werden, wie viele Abgeordnete dieses Land braucht, die solch einen Blödsinn beschließen. (Beifall bei der FPÖ.) – Darum geht es noch, da brauchen wir eine Bedarfsprüfung! Ich glaube, das ist das einzige Thema.
Ich habe leider keine Redezeit mehr, aber wir werden dieses Thema noch ausreichend oft diskutieren.
Wenn Sie keine Zugangsbeschränkungen in Österreich haben wollen, dann müssen Sie dafür eintreten, dann müssen Sie auch ausreichend Mittel zur Verfügung stellen und dann darf jenen Leuten nicht noch in die Hände gespielt werden, die in Wirklichkeit nur eine bequeme Situation haben wollen. Die Curricula der Mediziner sind derart verschult worden, dass sich an den Universitäten nichts mehr anderes ausgeht. (Zwischenruf des Abg. Morak.)
Ich persönlich glaube nicht, dass seit dem Studienjahr 2003/2004 plötzlich nur mehr 1 500 Studierende weniger unterrichtet werden können. Das ist ein Missbrauch der gegebenen Autonomie, und der Gesetzgeber muss dem Einhalt gebieten. (Beifall bei der FPÖ.)
12.44
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der von Herrn Abgeordnetem Dr. Graf eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Dr. Graf und weiterer Abgeordneter betreffend Abschaffung der Zugangsbeschränkungen für Studierende
eingebracht im Zuge der Debatte zum TOP 1 in der 37. Sitzung des Nationalrates am 7. November 2007
2005 wurde das Universitätsgesetz dahingehend geändert, dass die Rektorate der jeweiligen Universitäten in jenen Studien, die von den deutschen bundesweiten Numerus-clausus-Studien wie Biologie, Medizin, Pharmazie, Psychologie, Tiermedizin, Zahnmedizin und dem bisherigen deutschen NC-Studium Betriebswirtschaft sowie Kommunikationswissenschaften und Publizistik betroffen sind, den Zugang entweder durch ein Aufnahmeverfahren vor der Zulassung oder durch die Auswahl der Studierenden bis längstens zwei Semester nach der Zulassung beschränken können.
Durch dieses Gesetz wurden allein im Wintersemester 2006/07 an den Medizinischen Universitäten Wien, Graz und Innsbruck sowie der Veterinärmedizinischen Universität Wien insgesamt 3224 österreichische Maturantinnen und Maturanten am Studium gehindert. Im Vergleich der Jahre 2003/04 bis 2006/07 haben sich die absoluten Zahlen der österreichischen Studierenden im ersten Semester an den vorgenannten Universitäten mindestens halbiert.
Dieses Gesetz soll nunmehr novelliert und verlängert werden. Es war bis 31. Dezember 2007 befristet und soll nun auf weitere zwei Jahre bis 31. Jänner 2010 ausgedehnt werden. Zusätzlich soll der Minister ermächtigt werden, im Bedarfsfall weitere Fächer für die Anwendung der Beschränkungen festlegen zu können. In einer Ausschussfeststellung wird deutlich gemacht, dass die Festlegung von zusätzlichen Studienzugangsbeschränkungen die Studien Pharmazie und Biologie betrifft.
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