Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 86

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Gerade diese nebenberuflich tätigen Personen gewährleisten nämlich die praxisbezo­gene Ausbildung, was ja den Charakter der Fachhochschulen bestimmt. Eine gute Ein­bindungsmöglichkeit von Praktikerinnen und Praktikern in der Lehre ist unabdingbar, und es entwickelt sich doch auch immer mehr ein Wechselspiel zwischen den Fach­hochschulen und den Unternehmen in deren Umgebung – eine Symbiose, von der beide Seiten profitieren, das ist in Graz ganz deutlich zu spüren.

Welche kritischen Reaktionen es nach sich zieht, wenn die Politik daran denkt, Fach­hochschul-Studiengänge von einem Standort abzuziehen, haben wir vor Kurzem selbst ebenfalls in Graz leider erlebt.

Aus der Sicht des Betriebsrates – ich bin selbst Interessenvertreterin – ist positiv zu vermerken, dass das Informationsrecht des Betriebsrates nunmehr auch die nebenbe­ruflich tätigen Personen umfasst, und dies eindeutig, und alle personellen Maßnahmen betrifft.

Gerade als gesetzliche Interessenvertreterin begrüße ich auch die Einführung der Stu­dierendenvertretung an den Fachhochschul-Studiengängen. Es wird damit der For­derung der Studierenden an Fachhochschul-Studiengängen beziehungsweise Fach­hochschulen entsprochen, eine eigene gesetzliche Vertretung zu haben und in die ÖH eingebunden zu sein. Die Organisation der Vertretung wird auch auf die Größe und Struktur der Fachhochschulen beziehungsweise deren Erhalter abgestimmt.

Ich möchte zu den Ausführungen von Herrn Dr. Graf sagen, dass letztendlich die Wahl bestimmt, wer Studierendenvertreter ist. Und wenn die Workshops nicht gefallen, wer­den diese Vertreter auch wieder abgewählt werden. (Beifall bei der ÖVP.)

So wird es künftig Vertretungseinrichtungen für die Fachhochschul-Studienvertretung geben, die Studiengangsvertretung und die Jahrgangsvertretung, und in der von der Fachhochschul-Studiengangsvertretung zu erlassenden Satzung können auch weitere Vertretungseinrichtungen installiert werden. Mitglieder der Fachhochschul-Studienver­tretung sind jedenfalls alle Vorsitzenden der Studiengangsvertretungen; gibt es weni­ger als fünf Studiengänge, auch alle Vorsitzenden der Jahrgangsvertretungen.

Bundesminister Gio Hahn erweitert mit dieser Vorlage nicht nur die Vertretungsrechte, sondern sichert damit die Erfolgsgeschichte der Fachhochschulen für die Zukunft. Und ich glaube, Österreich dankt dafür. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.55


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Darmann. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


13.55.14

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Das BZÖ sieht auch wie manch andere Parteien hier im Saal einen Regelungsbedarf in der Definition der Teilzeitbeschäftigung im Fachhoch­schul-Studiengesetz, kann aber der vorliegenden Formulierung nicht seine Zustim­mung geben. Dies deshalb, weil die geplante Formulierung selbst einer rechtskundigen Person – ich glaube, als Jurist kann ich das auch halbwegs beurteilen – nicht nur mehrdeutig erscheint, sondern weil sie auch absolut missverständlich formuliert wurde.

Mir und uns allen ist zwar im Ausschuss auf meine Kritik hin gesagt worden, dass Ar­beitsrechtsexperten diese Definitionen erarbeitet haben, Tatsache ist jedoch, dass ein mehrmaliges Durchlesen wirklich immer wieder andere Interpretationen dieser Defini­tion zulassen würden. Aus diesem Grund kann das BZÖ, wie gesagt, die Zustimmung zu dieser Definition der Teilzeitbeschäftigung an einer Fachhochschule nicht geben.

 


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