anpassung nur auf Basis des PPI berechnet werden dürfte. Rechnet man zu den 2,1% den Verlust der realen Kaufkraft hinzu, ergibt sich ein Pensionserhöhungsbedarf von 2,6 %.
Der Seniorenrat hat vor geraumer Zeit die Forderung der Seniorenorganisationen auf Zuerkennung der jährlichen Pensionsanpassung nach dem Pensionistenpreisindex beschlossen. Trotzdem hat Bundesminister Buchinger dieses berechtigte Ansinnen der Senioren bis jetzt ignoriert.
Während sich Politiker – erstaunlich flexibel – mit 1.Juli 2007 eine satte Gehaltserhöhung zuerkannt haben, bleiben die Senioren wieder einmal auf der Strecke. Nun wird durch die vorliegenden Zahlen von Statistik Austria in beeindruckender Art und Weise diese Forderung erneut unter Beweis gestellt.
Der Soziale Wandel hat Österreich in den letzten Jahren stark verändert, das Sozialsystem wurde aber kaum bzw. unzureichend angepasst. Während auf der einen Seite Abgaben und Gebühren regelmäßig erhöht werden, zögert man jede Valorisierung von Familien und Sozialleistungen hinaus. Hinzu kommen die starken föderalen Unterschiede bei den verschiedenen Richtsätzen der sozialen Wohlfahrt.
Den Berechnungen zufolge gewährt Oberösterreich für alle Haushaltstypen die höchsten Richtsätze, sie reichen von 724 € (inklusive Unterkunftskosten und Sonderzahlungen für Beheizung und Bekleidung) für allein stehende Personen bis zu 1.837 € für Familien mit 3 Kindern. Am anderen Ende der Skala steht Wien.
Diese bundes- und länderspezifischen Unterschiede haben in der Vergangenheit teilweise zu dem absurden Ergebnis geführt, dass jemand, dessen Mindestpension geringfügig angehoben wurde, unter Umständen um die Mietzinsbeihilfe, die ein Vielfaches der Erhöhung ausmachte, umgefallen ist. Eine Vereinheitlichung der Mechanismen von Valorisierung und Indexierung und damit zusammenhängend eine gleichmäßige und koordinierte Erhöhung aller Richtsätze wäre daher ebenso erforderlich wie die Berücksichtigung der Kostenwahrheit der Zuwanderung.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Dringlichen Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die österreichische Bundesregierung, allen voran der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, alle geeigneten Maßnahmen zu setzen, um der fortschreitenden Verarmung der österreichischen Bevölkerung wirksam zu begegnen. Insbesondere möge eine Erhöhung der Pensionen um 2,6 Prozent, mindestens jedoch um 50 € im Monat und eine gesetzliche Verankerung des Pensionistenpreisindex im Pensionsrecht ebenso in die Wege geleitet werden, wie eine zeitgemäße Neugestaltung des Sozialstaates im Sinne der Antragsbegründung.“
In formeller Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag im Sinne des § 74a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 2 GOG-NR zum frühest möglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstantragsteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.
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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Strache als Antragsteller zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort. Gemäß § 74a Abs. 5 der Geschäftsordnung darf die Redezeit 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Herr Klubobmann.
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