Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 113

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anpassung nur auf Basis des PPI berechnet werden dürfte. Rechnet man zu den 2,1% den Verlust der realen Kaufkraft hinzu, ergibt sich ein Pensionserhöhungsbedarf von 2,6 %.

Der Seniorenrat hat vor geraumer Zeit die Forderung der Seniorenorganisationen auf Zuerkennung der jährlichen Pensionsanpassung nach dem Pensionistenpreisindex be­schlossen. Trotzdem hat Bundesminister Buchinger dieses berechtigte Ansinnen der Senioren bis jetzt ignoriert.

Während sich Politiker – erstaunlich flexibel – mit 1.Juli 2007 eine satte Gehaltserhö­hung zuerkannt haben, bleiben die Senioren wieder einmal auf der Strecke. Nun wird durch die vorliegenden Zahlen von Statistik Austria in beeindruckender Art und Weise diese Forderung erneut unter Beweis gestellt.

Der Soziale Wandel hat Österreich in den letzten Jahren stark verändert, das Sozial­system wurde aber kaum bzw. unzureichend angepasst. Während auf der einen Seite Abgaben und Gebühren regelmäßig erhöht werden, zögert man jede Valorisierung von Familien und Sozialleistungen hinaus. Hinzu kommen die starken föderalen Unter­schiede bei den verschiedenen Richtsätzen der sozialen Wohlfahrt.

Den Berechnungen zufolge gewährt Oberösterreich für alle Haushaltstypen die höchs­ten Richtsätze, sie reichen von 724 € (inklusive Unterkunftskosten und Sonderzah­lungen für Beheizung und Bekleidung) für allein stehende Personen bis zu 1.837 € für Familien mit 3 Kindern. Am anderen Ende der Skala steht Wien.

Diese bundes- und länderspezifischen Unterschiede haben in der Vergangenheit teil­weise zu dem absurden Ergebnis geführt, dass jemand, dessen Mindestpension ge­ringfügig angehoben wurde, unter Umständen um die Mietzinsbeihilfe, die ein Vielfa­ches der Erhöhung ausmachte, umgefallen ist. Eine Vereinheitlichung der Mecha­nismen von Valorisierung und Indexierung und damit zusammenhängend eine gleich­mäßige und koordinierte Erhöhung aller Richtsätze wäre daher ebenso erforderlich wie die Berücksichtigung der Kostenwahrheit der Zuwanderung.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Dringlichen Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die österreichische Bundesregierung, allen voran der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, alle geeigneten Maßnahmen zu setzen, um der fortschreitenden Verarmung der österreichischen Bevölkerung wirksam zu begegnen. Insbesondere möge eine Erhöhung der Pensionen um 2,6 Prozent, mindestens jedoch um 50 € im Monat und eine gesetzliche Verankerung des Pensionistenpreisindex im Pensionsrecht ebenso in die Wege geleitet werden, wie eine zeitgemäße Neugestal­tung des Sozialstaates im Sinne der Antragsbegründung.“

In formeller Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag im Sinne des § 74a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 2 GOG-NR zum frühest möglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstantrag­steller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Strache als Antragsteller zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort. Gemäß § 74a Abs. 5 der Geschäftsordnung darf die Redezeit 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Herr Klubobmann.

 


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