so sein. Denn: Ein Lebensmittelindex ist ein Lebensmittelindex. (Anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Meine Damen und Herren, ich sehe es vollkommen ein, dass, wenn man einem Pensionisten eine gerechte Pension gibt, eine Pensionserhöhung, wenn möglich, über 3 Prozent gibt, und zwar bis zur halben Höchstbeitragsgrundlage, und darüber hinaus einen Sockelbetrag macht und den Ausgleichszulagenrichtsatz auf 750 € erhöht.
Frau Kollegin Rudas, Sie haben es auch verabsäumt, Folgendes zu beachten – Herr Bundesminister, das muss ich Ihnen auch sagen –: Wir haben von 2000 bis 2006 den Ausgleichszulagenrichtsatz von 626 € um 100 € auf 726 € erhöht. Das ist so! Das sind 15,8 Prozent in diesen sechs Jahren. Sie haben vorhin von 8 Prozent gesprochen. Und bei den Pensionen waren es 14,8 Prozent. Also immerhin hat man die Niedrigpensionen kräftig erhöht.
Ich bringe daher jetzt folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dolinschek, Ursula Haubner und Kollegen betreffend Pensionserhöhung
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich Gesetzentwürfe zuzuleiten, die für 2008 eine außerordentliche Pensionsanpassung um 3 Prozent bis zur halben Höchstbeitragsgrundlage von 1 965 € sowie die Anhebung des Ausgleichszulagenrichtsatzes auf 750 € vorsehen.“
*****
Ich hoffe, Sie werden diesem Antrag zustimmen, vor allem die Kolleginnen und Kollegen von der sozialdemokratischen Fraktion. – Herzlichen Dank. (Beifall beim BZÖ.)
16.56
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der soeben vorgetragene Entschließungsantrag des Abgeordneten Dolinschek ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dolinschek, Ursula Haubner und Kollegen betreffend Pensionserhöhung
eingebracht im Zuge der Debatte über den Dringlichen Antrag betreffend die Bekämpfung der fortschreitenden Verarmung der österreichischen Bevölkerung durch eine gerechte Pensionserhöhung und eine zeitgemäße Neugestaltung des Sozialstaates
Nach den derzeitigen Bestimmungen ist eine Pensionsanpassung von 1,7 Prozent bis zur halben Höchstbeitragsgrundlage von 1 965 Euro vorgesehen. Die enorme Verteuerung bei Lebensmitteln, ständig steigernde Energie- und Wohnungskosten sowie hohe Gesundheitsausgaben belasten auch die österreichischen Pensionistinnen und Pensionisten massiv. Der Seniorenrat fordert daher eine Pensionserhöhung von 2,1 Prozent. Die bisherigen Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und den Seniorenvertre-
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