Es geht hier zum einen um die Verteidigereigenschaft von Notaren, welche durch dieses Begleitgesetz und eine Abschaffung der Verteidigerliste per 31. Dezember 2007 abgeschafft wird. Ab 1. Jänner 2008 soll nämlich diese Verteidigereigenschaft aufgrund der Definition in § 48 Abs. 1 Z 4 der StPO vorgenommen werden, die vorsieht, dass nur noch Rechtsanwälte, sonst gesetzlich zur Vertretung im Strafverfahren berechtigte Personen und Professoren als Verteidiger im Strafrecht auftreten dürfen. Somit wird dieses vorliegende Gesetz regeln, dass eine Berechtigung zur Verteidigung den Notaren entzogen wird.
Dies kann von uns nicht mitgetragen werden. Auch die Begründung beziehungsweise die Ansage der Bundesministerin sowohl im Ausschuss als auch bei weiteren Zusammentreffen, dass die Vertretungsbefugnis der Notare auf bezirksgerichtlicher Ebene weiter vorhanden sein wird, ist uns zu wenig. Es stimmt auch nicht, wie immer wieder vonseiten des Justizministeriums vorgetragen wird, dass die Notariatskammer damit einverstanden wäre. Uns liegen andere Schreiben vor!
Ich kann Ihnen auch sagen: Erklären Sie das nicht nur den Notaren, der ländlichen Bevölkerung, die am meisten darunter leiden würde, wenn die Notare die Befugnis zur Vertretung in Strafverfahren nicht mehr haben, sondern erklären Sie das bitte auch den Gebietskörperschaften, Körperschaften und Organisationen, die das Anliegen der Notare unterstützen, wieso sie den Notaren diese Verteidigereigenschaft nehmen wollen!
Unterstützt haben diese Forderung der Österreichischen Notariatskammer nach einer Beibehaltung der Strafverteidigerbefugnis: das Amt der Vorarlberger Landesregierung, das Amt der Kärntner Landesregierung, die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs, der Österreichische Städtebund, die Wirtschaftskammer Österreich, die Bundesarbeiterkammer, das Oberlandesgericht Wien, das Landesgericht Korneuburg und der Landeshauptmann von Tirol.
Das heißt, wenn man sich allein diese Liste anschaut, ist es inhaltlich nicht mehr korrekt, davon zu reden, was jedoch oft in vergangenen Gesprächen vonseiten des Justizministeriums behauptet wurde, dass es nicht mehr notwendig ist, diese paar Notare mit einer Verteidigereigenschaft auszustatten. Tatsache ist nämlich, dass in der derzeit vorhandenen Verteidigerliste zumindest im Jänner 2006 noch 23 Prozent der Notare eingetragen waren und 29 Prozent der Notariatskandidaten. Das heißt, das sind nicht ein paar Notare, um die es hier geht, sondern es ist eine wesentliche Anzahl.
Weiters ist für uns Ihre Argumentation absolut nicht nachvollziehbar – und ich bitte dann auch um eine Erklärung –, wieso ein Notar, der strafrechtskundig ist, nicht mehr das Recht haben soll, im Strafrecht zu verteidigen, wenn es genauso ein Rechtsanwalt kann, der strafrechtskundig ist, oder auf der anderen Seite Professoren, die vielleicht absolut praxisfern agieren, das weiterhin dürfen. Notare sollen das aber nicht mehr können.
Das ist für uns nicht nachvollziehbar, aber nicht nur nicht nachvollziehbar, sondern zusätzlich zu dieser Regelung gibt es noch diese Übergangsregelung, die vorsieht, dass die Notare ab einem Alter von 70 Jahren, wenn sie zu diesem Zeitpunkt noch tätig sind, keine weiteren Fälle mehr annehmen dürfen. Dies ist sicherlich auch verfassungsrechtswidrig und europarechtswidrig. Das heißt, diese Regelung können wir schon allein aus diesem Grund und vor allem aufgrund der Tatsache, dass der ländliche Raum extrem benachteiligt wird, nicht mittragen. (Beifall beim BZÖ.)
Zum Zweiten möchte ich kurz auf den Punkt eingehen, der die Strafbarkeit der falschen Beweisaussage in einem Ermittlungsverfahren vor der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft betrifft und ausweitet, denn nach dem Artikel II Z 9, 10 und 11 ist ja geplant, diese Strafbarkeit mit bis zu drei Jahren Haft vorzusehen.
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