Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 79

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erungen. Das wäre volksnahe Politik, die Ihnen auch nicht schaden würde, Herr Bun­deskanzler! (Beifall beim BZÖ.)

9.53


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Frau Bundesministerin Dr. Plassnik zu Wort gemeldet. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


9.53.20

Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Hohes Haus! Meine Damen und Her­ren! Ich plädiere für Nüchternheit in dieser emotionsgeladenen Debatte. Wir sollten uns ein Bild machen, und wir sollten den heutigen Zuhörerinnen und Zuhörern, vor allem der Jugend und den Senioren, die Möglichkeit geben, sich zu informieren.

Wir sollten uns darüber im Klaren sein, dass dieser Reformvertrag der Europäischen Union weder ein revolutionärer Umsturz ist noch, wie es eine meiner Vorrednerinnen behauptet hat, ein alter Brief in einem neuen Umschlag. (Abg. Dr. Graf: War das ein Zitat?) Der Reformvertrag ist vielmehr eine Anpassung der Regeln, nach denen diese Europäische Union funktioniert, die heute 27 Länder und über 450 Millionen Menschen umfasst.

Wir haben uns mit diesem Reformvertrag eine Reihe von Punkten erarbeitet, in langen Diskussionen, in einer Reihe von Vordiskussionen, an denen im Übrigen auch viele Mitglieder des Hohen Hauses teilgenommen haben, die vor nicht allzu langer Zeit bei der Genehmigung des Vorläufers, wenn Sie so wollen, nämlich des EU-Verfassungs­vertrages, hier in diesem österreichischen Parlament den sehr viel weiter gehenden Entwurf persönlich und im Konvent gutgeheißen haben und heute erstaunlicherweise ganz gegen diesen angepassten Reformvertrag sind.

Was bringt nun dieser Reformvertrag? Warum werden der Bundeskanzler und ich ihn am 13. Dezember in Lissabon unterschreiben? – Er bringt ein Mehr an Demokratie, ein Mehr an Klarheit und ein Mehr an Sicherheit. Lassen Sie mich kurz diese Punkte be­leuchten.

Ein Mehr an Demokratie: Es ist schon angesprochen worden, er stärkt die Rechte des Europäischen Parlaments, er erhöht die Mitspracherechte, insbesondere in Bereichen, in denen das bisher noch nicht so der Fall war. Die Entscheidungsabläufe und die Ver­fahren werden gestrafft. Zum ersten Mal gibt es eine europäische Bürgerinitiative, ein direkt-demokratisches Element, das auf diese Art und Weise in die Grundregeln aufge­nommen wird. (Abg. Strache: Völlig ohne Nachhaltigkeit und Rechte!) Aber auch ich teile die Meinung derer, die finden, dass ein Fleckerlteppich an Referenden dieser europäischen Integration nicht gut tut.

Auch die Rechte der nationalen Parlamente werden gestärkt. Meine Damen und Her­ren! Unter dem Titel „Subsidiarität“ werden Sie selbst in Zukunft eine Reihe von Mög­lichkeiten haben, auf das Verfahren in der Europäischen Union Einfluss zu nehmen. Ich glaube, das kann wohl nur in Ihrem Sinne sein.

Die Anerkennung der wichtigen Rolle der Länder, der Gemeinden, der lokalen Zustän­digkeiten ist ein hart erkämpfter Punkt in diesem Reformvertrag, auf den wir nicht ver­zichten wollen, der durchaus auch in Richtung dessen geht, was für Österreich immer wichtig war. Wir wollen ein aktiver, ein mitgestaltender, ein mitbestimmender Teil die­ser Europäischen Union sein. Wir brauchen nicht die Angstmacher oder die Angstha­ber zu sein, sondern wir können mit einem vernünftigen Selbstbewusstsein ausgestat­tet mitwirken und mitgestalten. (Abg. Strache: Leider fehlt das Selbstbewusstsein!)

Wir haben auch mehr Klarheit durch die Formulierung klarer Ziele, durch den Grund­rechtskatalog, der weltweit führend ist, am besten, am stärksten, am modernsten aus-


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