Richtlinien für Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität starten soll. Weiters wird auch ein Schwerpunkt auf die Qualitätsberichterstattung gelegt.
Eines der zentralen Zukunftsthemen ist die Elektronische Gesundheitsakte. Ich denke, nach einem positiven Beschluss in der Bundesgesundheitskommission Anfang dieses Jahres konnten sich nun die Vertragspartner auf eine Weiterentwicklung der Elektronischen Gesundheitsakte auch im Rahmen der Artikel-15a-Vereinbarung verständigen.
Weiters wurde im Rahmen dieser Vereinbarung auch die Finanzierung der Krankenanstalten garantiert. Das ist ein wesentlicher Faktor, um die Versorgung der Österreicherinnen und Österreicher zu gewährleisten. Es ist nicht nur die Finanzierung weitergetragen worden, sondern es sind zusätzlich 100 Millionen € pro Jahr für diese Krankenanstaltenfinanzierung zur Verfügung gestellt worden.
Damit werden auch vom Bund in den nächsten Jahren wesentliche Zahlungen für die Spitäler geleistet, um die Leistungsfähigkeit und Finanzierbarkeit der österreichischen Spitäler in Zukunft sicherzustellen.
Das vorliegende Novellenpaket – und es ist mir sehr wichtig, dies hier zu erwähnen – enthält darüber hinaus auch wesentliche Maßnahmen im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung aus dem Regierungsübereinkommen. Hier sollen sozialpolitische Anliegen umgesetzt werden, vor allem im Bereich der Entlastung von Pensionistinnen und Pensionisten. Unser besonderes Engagement galt hier den chronisch Kranken durch die Einführung einer Obergrenze für die Rezeptgebühr mit 2 Prozent des Nettoeinkommens. Im Wege einer Richtlinienermächtigung an den Hauptverband sollten diese ganz besonders entlastet werden.
Von dieser neuen Rezeptgebührendeckelung, die zusätzlich zu den bestehenden Befreiungen eingeführt wird, werden nach Prognosen des Hauptverbandes rund 300 000 Personen profitieren, überwiegend Pensionistinnen und Pensionisten und chronisch kranke Patientinnen und Patienten. Die prognostizierten Mindereinnahmen aus dieser sozialpolitisch bedeutenden Maßnahme werden aus gleichbleibenden Hebesätzen in der Krankenversicherung der Pensionisten über einen Belastungsausgleich auf die einzelnen Krankenversicherungsträger im Verhältnis ihrer Einnahmenausfälle durch die Rezeptgebührendeckelung ausgeglichen.
Die Novelle enthält aber auch die für die Gebarung der Gebietskrankenkassen wichtige Anhebung der Beitragssätze in der Krankenversicherung um 0,15 Prozentpunkte. Wenn man sich vor Augen hält, dass durch die neue Rezeptgebührendeckelung eine jährliche Ersparnis von bis zu 160 € an Rezeptgebühren einer jährlichen Mehrbelastung von 21 € aus der Beitragsanhebung gegenübersteht, kann man mit Recht von einer moderaten Beitragsanhebung sprechen. Für die Gebietskrankenkassen bedeutet sie jedoch eine Mehreinnahme von rund 160 Millionen € ab dem Jahr 2008.
In diesem Gesetzespaket ist daher neben der Verlängerung der Deckelung der Verwaltungskosten auch von Seiten der gesetzlich vertretenen Krankenversicherungen eine entsprechende Effizienzsteigerung gefordert. Also: Neben dieser Deckelung der Verwaltungskosten werden auch entsprechende Effizienzpakete gefordert, um zu zeigen, dass wir nicht nur die Staatsbürgerinnen und Staatsbürger belasten, sondern dass hier auch von Seiten der Verantwortlichen Effektivitäts- und Effizienzsteigerungen umgesetzt werden sollen. Wir sind das den Versicherten in Österreich schuldig.
Ein besonderes Anliegen – das wurde heute hier schon angesprochen – ist, dass freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in Hinkunft durch die Schaffung eines Anspruchs auf Kranken- und Wochengeld finanziell besser abgesichert und den echten Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern gleichgestellt sind. Entsprechend einer Einigung auf Sozialpartnerebene werden freie DienstnehmerInnen in Zukunft Krankengeld
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite