Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 114

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nuss eines Teuerungsausgleichs in Form einer Einmalzahlung in der Höhe von 200 Euro kommen.“

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommt Frau Bundesministerin Dr. Kdolsky zu Wort. Ihre Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte.

 


11.33.00

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete des Hohen Hauses! Werte Zuse­herinnen und Zuseher! Aufgrund des vorgezogenen Finanzausgleichs wurde auch eine neue Vereinbarung gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz über die Organisa­tion und Finanzierung des österreichischen Gesundheitswesens für die Jahre 2008 bis 2013 verhandelt.

Mit dem Abschluss dieser Vereinbarung gehen wir sehr konsequent den eingeschla­genen Reformweg des Gesundheitswesens in Österreich weiter. Konkret bedeutet dies integrierte Planung, Steuerung und Finanzierung im Gesundheitswesen; das soll auch mit Leben erfüllt werden.

Lassen Sie mich einen Satz sagen: Als Gesundheitsministerin, aber auch als Ärztin bin ich sehr stolz darauf, dass wir in Österreich nicht auf Herkunft, auf Finanzen und auf Alter schauen und dass wir akzeptieren, dass jeder in seiner Qual, in seinen Schmer­zen und in seiner Krankheit gleich ist und gleich behandelt wird. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Der Österreichische Strukturplan Gesundheit wird weiterentwickelt und dient in Zukunft als Rahmenplanung für die Gesundheitsversorgung. In dieser neuen Vereinbarung ha­ben wir die Schwerpunkte vor allem auf die Planung des ambulanten Sektors gelegt. Es war dabei ein ganz wichtiges Anliegen, die sektorenübergreifende Finanzierung in dieser Artikel-15a-Vereinbarung zu verankern. Wir sind hier letztendlich im Hinblick vor allem auch auf eine gesamthafte Finanzierung im Gesundheitswesen einen weiteren großen Schritt vorangekommen. Die verstärkte Entlastung des Akutbereiches, des sta­tionären Akutbereiches und die vermehrte Leistungseinbringung und -erbringung in ta­gesklinischen und ambulanten Bereichen ist ein klares Ziel dieser Gesundheitsreform, die im Jahr 2005 begonnen wurde und mit großen Schritten fortgesetzt wird.

Um diesen ambulanten Bereich zu stärken, wurde vereinbart, dass auch Modelle für eine bedarfsorientierte externe Versorgung zu gestalten sind. Da haben sich Bund und Länder darauf verständigt, eine Arbeitsgruppe, bestehend aus ExpertInnen des Bun­des, der Länder, der Sozialversicherung und VertreterInnen der Ärztekammer und der Bundeswirtschaftskammer, einzurichten. Bis 2009 werden Modelle in diese Richtung entwickelt und vorgelegt werden.

Die Weiterentwicklung des Reformpools, ein wesentlicher Bestandteil der Gesundheits­reform, ist uns wichtig gewesen. Hier sollen vor allem Disease Management-Program­me gefördert werden. Ich darf darauf hinweisen, dass es besonders relevant erscheint, vor allem Diabetes- und Schlaganfallpatienten, aber auch Patienten mit koronaren Herzerkrankungen und nephrologischen Erkrankungen anzuführen und speziell Ent­wicklungen in den medizinischen Wissenschaften fortzuschreiben.

Eines der großen Anliegen ist auch die Qualitätsarbeit. In diesem Sommer wurde das Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen gegründet. In der Artikel-15a-Verein­barung konnten sich die Vertragsparteien darauf verständigen, dass das Qualitätsinsti­tut sehr wichtige Aktivitäten in der Entwicklung, Weiterentwicklung von Standards,


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