Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 170

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währleisten, dass die Preise für Waren und Dienstleistungen entsprechend ausge­zeichnet werden. (Beifall bei der SPÖ.)

14.17


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Haimbuchner. 6 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.18.01

Abgeordneter Mag. Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Werte Damen und Herren Kollegen! Hohes Haus! Wir von der FPÖ begrü­ßen die Verpflichtung der Bruttopreisauszeichnung hinsichtlich Werbung für Flugreisen. Diesbezüglich hat die FPÖ auch im Konsumentenschutz-Ausschuss dem Antrag, und zwar aus mehreren Gründen, zugestimmt.

Erstens ist es wichtig, dass Konsumenten nicht durch irreführende Werbung in die Irre geführt werden. Oft stellt sich nämlich im Nachhinein heraus, dass eine Billigreise eben keine Billigreise, sondern eine sehr teure Reise ist. Das ist auch bedenklich im Zusam­menhang damit, dass sich viele Konsumenten den Urlaub eigentlich sehr hart ersparen müssen – und dann im Nachhinein draufkommen, dass die Sache sehr teuer wird. Es ist das oftmals im wahrsten Sinne des Wortes ein „Leger“, wie man das umgangs­sprachlich sagt.

Eine derartige Regelung wäre im Sinne der Transparenz und Vergleichbarkeit auch auf andere Bereiche zu übertragen. Es ist so, dass es natürlich ein Anliegen ist, wie es Kollege Maier schon erwähnt hat, dass man auch auf europäischer Ebene das dement­sprechend durchsetzen wird, aber dass auch die Nationalstaaten die vorhandenen Re­gelungen kontrollieren. Was nützt es, wenn wir eine gesetzliche Regelung treffen, es letztendlich aber nicht ordentlich kontrolliert wird? Wir wissen, eine Regelung, die keine entsprechende Sanktion beinhaltet, ist am freien Markt auch nichts wert.

Weiters auf dem Tagesordnungspunkt steht die Kennzeichnung von Elektrogeräten zur Minderung des Stromverbrauches. Das ist ganz interessant: Hier möchte man freiwillig irgendetwas ermöglichen. Da frage ich Kollegin Aubauer schon einmal, ob man denn bis dato so eine freiwillige Kennzeichnung nicht machen konnte. Wir leben in einer Pri­vatautonomie. Ich glaube, wenn zwei Vertragspartner so etwas regeln, dann können sie das durchaus machen.

Wo ist da, bitte schön, der Konsumentenschutz? Machen Sie das in Zukunft beim Ar­beitnehmerschutz auch so, dass Sie dann sagen: Wir schaffen die Möglichkeit, dass es irgendwelche freiwilligen Regelungen gibt. – Das ist wirklich nicht der Sinn und Zweck eines Konsumentenschutzgesetzes, einer Konsumentenschutzbestimmung, dass man irgendwelche freiwilligen Vereinbarungen treffen kann.

Tatsächlich ist es so, dass gerade das Konsumentenschutzgesetz Wert darauf legt, dass es zweiseitig verbindliche Regelungen, die auch nicht abgeändert werden kön­nen. So streng ist das Konsumentenschutzgesetz teilweise. Und es ist zu Recht so streng, weil da natürlich keine Waffengleichheit herrscht, wie man das im österreichi­schen Zivilrecht so schön formuliert. Da muss es eine Waffengleichheit geben. Meis­tens ist der Konsument ja in einer sehr schlechten Situation. Dementsprechend muss es dann auch eine verbindliche Regelung geben, die es dem Konsumenten ermöglicht, seine Rechte durchzusetzen.

Ich kann mich mit diesem Antrag überhaupt nicht einverstanden erklären und muss Kollegin Hradecsni von der grünen Fraktion Recht geben, denn der Antrag der Grünen wurde auch von uns im Konsumentenschutzausschuss unterstützt, weil nur dieser An­trag eine verbindliche Regelung sichergestellt hätte. Nur das wäre im Sinne eines wah­ren Konsumentenschutzes gewesen.

 


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