Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 171

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Die ÖVP bezieht sich ja immer auf den „Verfassungsbogen“ und sagt, es muss alles so seriös sein. – Das ist kein seriöser Antrag, Frau Kollegin Aubauer! Es ist nicht seriös, dem Parlament zu verkaufen versuchen: Wir ermöglichen hier irgendetwas, was bis dato ohnehin möglich war. Es hat niemand einen Unternehmer daran gehindert, das freiwillig zu kennzeichnen. Das ist doch wirklich absurd! Mit welchen Argumenten das dann im Konsumentenschutz-Ausschuss abgelehnt worden ist, war ja hanebüchen.

Ich kann nur sagen: Wenn ein Konsument geschützt werden sollte – das ist auch unser Anliegen in diesem Bereich –, dann muss es da Transparenz, dann muss es eine Ver­pflichtung geben, und zwar eine verbindliche Verpflichtung, die auch nicht unabänder­lich ist. Dann, so glaube ich, wäre hier einiges zugunsten der Verbraucher ermöglicht worden. Aber diesem Antrag können wir nicht zustimmen, weil er einfach nur etwas er­möglichen sollte, was bis dato ohnehin schon möglich war.

In Zukunft würde ich mir wünschen, wenn wir im Konsumentenschutz-Ausschuss Din­ge beraten und wenn wir hier für die Konsumenten etwas Sinnvolles machen sollten, dass wir dann auch verbindliche Regelungen treffen – und nicht irgendwelche Alibi-Aktionen, damit man vielleicht den einen oder anderen Unternehmer schützt. Die bra­ven Unternehmer haben das ohnehin nicht notwendig. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.23


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner ist Herr Abgeordne­ter Rädler mit 3 Minuten Redezeit am Wort. – Bitte.

 


14.23.23

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesmi­nister! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Haimbuchner, Sie haben die Seriosität des An­trages der Kollegin Aubauer in Frage gestellt. Ich muss jetzt die Seriosität eines frei­heitlichen Abgeordneten in Frage stellen. Zum freien Markt: Sie haben sicherlich schon gehört, dass es in Deutschland Vorbilder gibt – etwa „Saturn“, „Media Markt“ –, die be­reits freiwillig diese Kennzeichnungen an ihren Geräten anbringen. Man sollte sich am Markt orientieren, den Wettbewerb fördern, und ich glaube, dass sich durchaus Lösun­gen in den nächsten Wochen, Monaten und Jahren ergeben werden, die diesem An­trag gerecht werden. (Abg. Mayerhofer: Das hat ja mit dem überhaupt nichts zu tun! – Abg. Dr. Haimbuchner: Es gibt ja auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbe­werb!)

Ich komme dann gleich zur Frage des Bürgermeisters, aber gestatten Sie mir, dass ich auch zu den im Konsumentenschutz-Ausschuss behandelten Fragen betreffend die Transparenz jener Angebote im Luftverkehr zu sprechen komme. Wir haben bereits vor zwei Jahren eine Regelung in Österreich beschlossen – das wurde bereits erwähnt –, die mehr Transparenz für die Konsumentinnen und Konsumenten bringt. Überprüfung und Evaluierung durch die europäischen Behörden haben ergeben, dass 20 Luftfahrt­unternehmen in Österreich dieser Aufforderung auf gesetzlicher Ebene nachgekom­men sind. Auf europäischer Ebene gibt es da noch Nachholbedarf. Rund 50 Prozent der 447 Luftfahrtunternehmen sind diesen Aufforderungen nicht nachgekommen, ob­wohl der Rat bereits eine Verordnung in Ausarbeitung hat. Ich begrüße daher diesen Vorstoß aus unserem Land; hier müssen wir europäisch tätig werden.

Ein Wort noch an den Herrn Sozialminister zu einem ganz anderen Thema, das heute auch sehr oft angesprochen wurde: Sie haben gesagt, wir müssen bei unserem Wett­bewerbsvorteil und bei unserer boomenden Wirtschaft auch dem Sozialen Anteil im un­serem Land Platz gewähren. Ich frage mich dann, ob das auch in allen Ländern so ist. Wie wir dem Rundfunk heute entnehmen konnten, hat sich Frau Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig sehr vehement in Niederösterreich gegen die Vermögensgrenze ausgesprochen. Ich glaube, dass das innerhalb ihrer Partei einmal abgeklärt werden


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