Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 173

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Ich frage mich, Kollegen Maier und Rädler: Wieso zielt dieser Antrag nur auf Preise ab und nicht auf das gesamte Paket der Preisangaben, der Vertragsbedingungen und der Verständlichkeit der übrigen Konditionen insgesamt im Sinne des Konsumentenschut­zes? Warum geht es in diesem Antrag nur um Preise? Das ist für mich die große Fra­ge.

Die große Koalition sollte sich meiner Meinung nach nicht darauf beschränken, in so weichen Entschließungsanträgen die Einhaltung der ohnehin für Österreich geltenden Bestimmungen auch bei der Europäischen Union einzufordern, sondern sollte darüber hinausgehen. Wie kann es sein, dass Fluggesellschaften wie etwa auch „SkyEurope“ bei Rückerstattung von Steuern und Gebühren bei nicht angetretenen Flügen eine Ver­waltungsgebühr verlangen und zudem die Bedingung über die Verwaltungsgebühr in Englisch und nicht in Deutsch abgefasst ist? Derart hohe Verwaltungsgebühren gehen sicher über die tatsächlichen Kosten dieser Rückabwicklung hinaus und entwerten den Rückerstattungsanspruch meistens zur Gänze.

Kollege Maier, es gibt Handlungsbedarf in diesem Bereich, und die große Koalition sollte sich nicht darauf beschränken, mit so weichen Anträgen zu agieren, sondern soll­te in diesem Bereich Nägel mit Köpfen machen, denn was an Kosten, an Preisen ange­geben ist, sollte nicht durch zusätzliche Abgaben erhöht werden. In Zukunft sollten alle Taxen, alle Gebühren, alle Steuern, alles, was anfällt, im Preis enthalten sein.

Was die Kennzeichnung des Stromverbrauches bei Elektrogeräten betrifft, so muss ich sagen, Kollege Haimbuchner hat es auf den Punkt gebracht: Der Stromverbrauch ge­hört auf den Geräten gekennzeichnet, und zwar sowohl der aktive Verbrauch als auch der Standby-Verbrauch, damit der Konsument das beim Erwerb dieses Elektrogerätes auch sieht. Ich verstehe nicht, dass man jetzt seitens der großen Koalition einen Antrag einbringt – Frau Kollegin Aubauer, Sie werden ja dann dazu Stellung nehmen –, der eine Freiwilligkeit vorsieht: Für eine Freiwilligkeit braucht man doch keinen Beschluss hier im Hohen Haus! Entweder wird es verpflichtend – oder nicht.

Da schließe ich mich auch voll und ganz dem Antrag der Grünen an, der im Konsu­mentenschutz-Ausschuss vertagt worden ist, der eine verpflichtende Hinweispflicht der Hersteller, der Händler und der Inverkehrbringer vorsieht, wonach der Stromver­brauch jedes Gerätes und auch der Standby-Verbrauch auszuweisen sind. Das hat dann einen Sinn – aber bei einer auf Freiwilligkeit beruhenden Regelung wird niemand etwas hinaufschreiben, denn das ist heute schon möglich: Auf freiwilliger Basis kann man heute schon auf allen Geräten den Verbrauch angeben – oder eben nicht. Freiwil­lig ist freiwillig! (Beifall beim BZÖ.)

14.32


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Fleckl mit einer Redezeit von 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


14.32.43

Abgeordnete Anita Fleckl (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kol­legen! Herr Kollege Dolinschek, das, was Sie angesprochen haben, ist bereits in der Fluggastentschädigung geregelt, und im Antrag geht es nur um die Preisauszeich­nung. – Nur so viel dazu. (Abg. Parnigoni: Der kennt sich schon wieder nicht aus, der Dolinschek!)

Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erzählen, wie es so schön heißt. Aber mittlerweile sind wir – durch Internet und Call Center, die uns die Möglichkeit geben, Reisen oder Flüge zu buchen – so weit, dass man, bereits bevor man eine Reise ange­treten hat, vieles zu erzählen hat: von Klagen über Billigflugangebote, die zu teuren Preisfallen geworden sind, Klagen über Werbepraktiken für Billigflüge, bei denen Steu-


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