liegt, sicher nicht, denn es fehlt einerseits die nachhaltige Finanzierung aus Steuermitteln, es fehlt die jährliche Wertsicherung des Pflegegeldes, und, worauf ich auch besonders hinweisen möchte – aber ich glaube, daran wird schon gearbeitet –, es fehlt die Beschleunigung der Pflegegeldverfahren und eine weitere Entlastung der pflegenden Angehörigen, die ja rund um die Uhr 365 Tage im Jahr verfügbar sein müssen.
Was mir weiters ein besonderes Anliegen ist – und Sie, Herr Bundesminister, haben da schon einmal signalisiert, dass Sie das sehr positiv finden –: Wie schaut es mit dem Ausbau des niederschwelligen Angebotes in der Tagesbetreuung aus? (Abg. Riepl: Warum haben Sie das alles nicht schon voriges Jahr gemacht, wie Sie in der Regierung waren? Das frage ich mich!) Genau diese Tagesbetreuung brauchen die pflegenden Angehörigen ganz besonders.
Das, was hier vorliegt und was rundherum auch gemacht wird seitens der Koalition, ist wirklich ein Armutszeugnis für diese Regierung. Ich zitiere nur Ihren Parteikollegen aus Oberösterreich, Soziallandesrat Ackerl, der ja sehr bekannt für seine scharfe Zunge und für seine treffenden Worte ist. Er sagt zu dem Ganzen: Es ist ein angewandtes Chaos. – Dem habe ich nichts hinzuzufügen. – Danke. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenruf der Abg. Mag. Lapp.)
18.41
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Frau Abgeordneter Haubner eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Haubner, Dolinschek und Kollegen, eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschuss für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (309 d.B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung (356 d.B.), betreffend Abschaffung der Vermögensgrenze für die Förderung der 24-Stunden-Betreuung
Eine der wichtigen Voraussetzungen für die Erreichung dieses Zieles ist eine funktionierende Betreuung und Pflege von pflegebedürftigen Menschen zuhause, um durch einen Pflegenotstand bedingte Krankenhausaufenthalte zu minimieren. Für Pflegebedürftige müssen daher optimale Voraussetzungen geschaffen werden, die eine Betreuung und Pflege zuhause möglich machen. Jedoch wurde durch eine Richtlinie des Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz eine Vermögensgrenze festgelegt, die lautet: „Vermögen in Form von Bargeld oder Geldeswert bleibt bis zu einem Betrag von 5.000 Euro unberücksichtigt. Darüber hinausgehendes Vermögen ist zu verwerten. Ist die Verwertung des Vermögens dem/der Pflegebedürftigen nicht zumutbar, sind die Erträge bei der Berechnung des Einkommens zu berücksichtigen.“ Diese unsoziale Einschränkung der Gewährung einer Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes gemäß § 21b des Bundespflegegeldgesetzes trägt sicherlich maßgeblich dazu bei, dass die bisherigen Versuche der Bundesregierung, eine Legalisierung der 24-Stunden-Betreuung zu erreichen, kläglich gescheitert sind. Mit der Vermögensgrenze wird nämlich fast jeder Pflegebedürftige von der Betreuung daheim praktisch ausgeschlossen und auf das hart ersparte Geld der pflegebedürftigen Menschen zurückgegriffen. Die Vermögensgrenze darf daher nicht weiter aufrecht bleiben.
Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
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