den Richtlinien zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung enthaltene Förderung bei selbständigen Betreuungskräften zumindest auf 500 Euro zu erhöhen.“
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(Beifall beim BZÖ.)
19.12
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Haubner, Dolinschek und Kollegen ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Haubner, Dolinschek und Kollegen
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschuss für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (309 d.B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung (356 d.B.)
betreffend Erhöhung der Förderungen bei der 24-Stunden-Betreuung durch selbständige Betreuungskräfte
Mehr als 80 % der pflegebedürftigen Menschen in Österreich werden zu Hause gepflegt. Um die häusliche Pflege langfristig zu sichern, ist es daher von großer Bedeutung optimale Voraussetzungen für die Betreuung und Pflege zuhause zu schaffen. Doch nach den derzeitigen Bestimmungen zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung aus dem Unterstützungsfonds werden bei der Inanspruchnahme von selbständigen Betreuungskräften nur 225 Euro monatlich gefördert, während für die Betreuung durch unselbständige Kräfte eine Förderung von 800 Euro vorgesehen ist. Pflege muss leistbar, qualitätsvoll und sicher sein. Das derzeitige Förderungsmodell bietet aber keinen ausreichenden Anreiz für Familien, von einer illegalen Beschäftigung in eine legale Form der Betreuung zu wechseln. Damit den Betroffenen keine finanziellen Mehrkosten entstehen soll die Förderung der 24-Stunden-Betreuung aus dem Unterstützungsfonds bei selbständigen Betreuungskräften mindestens auf 500 Euro angehoben werden.
Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, die Betreuung und Pflege für pflegebedürftige Menschen sicherzustellen und zu diesem Zweck die in den Richtlinien zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung enthaltene Förderung bei selbständigen Betreuungskräften zumindest auf 500 Euro zu erhöhen.“
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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haidlmayr zu Wort gemeldet. 7 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.
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