Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 258

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolinschek. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.08.21

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, dass gerade der Pflegebe­reich nicht geeignet ist, länger in der Koalition darüber zu streiten, was sinnvoll und nicht sinnvoll ist.

Herr Bundesminister Buchinger, ich gebe Ihnen recht, wenn Sie sagen, dass die Ver­längerung der Amnestie bei der illegalen Pflege auf der einen Seite hinderlich ist und dazu beiträgt, dass die Förderung nicht angenommen wird, gebe aber auch Herrn Bun­desminister Bartenstein recht, der sagt, dass dieses Fördermodell, so wie es jetzt vor­liegt, vor allem für die unselbständige Pflege, unzureichend und zu wenig ist. Aber tref­fen Sie sich doch irgendwo! Erhöhen Sie diesen Beitrag, diese Förderung für die un­selbständige Pflege, und schaffen Sie diesen illegalen Zustand ab, denn eine illegale Pflege ist doch nicht Sinn der Sache!

Aber man muss auch die Voraussetzungen schaffen, damit es für die österreichischen Mitbürger auch möglich und leistbar ist, eine legale Pflege in Anspruch zu nehmen. Es geht immer um das Wie. Auf jeden Fall sind maximal 225 € für eine selbständige Pfle­ge, Herr Bundesminister, aus meiner Sicht einfach zu wenig. Bei den Unselbständigen gibt es eine Förderung von 800 €. Aber diese Vereine, die dann diese Unselbständigen beschäftigen, zocken ja in Wahrheit dann auch nur ihre Angestellten ab, denn diese verdienen bei diesen Vereinen einen Schmarr’n, müssen aber unheimlich viel leisten. Da ist es schon besser, wenn man selbständig arbeitet und die Pflegeleistung in dieser Form erbringt. Dazu muss aber die Selbständigkeit wesentlich erleichtert werden.

Genau in diese Richtung argumentiert auch der Vorsitzende des Pflegeverbandes, der sagt, dass das, wenn man die Mittel für selbständige Pflege anhebt, auch möglich ist. Langfristig gesehen wird auch sozusagen das Herüberarbeiten mit einem slowakischen Gewerbeschein nicht gehen; es wird ein österreichischer Gewerbeschein dafür not­wendig sein.

Wenn man bedenkt, dass in Österreich mehr als 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen zu Hause gepflegt werden, dass diese Menschen langfristig auf häusliche Pflege angewiesen sind, dann muss man auch optimale Voraussetzungen dafür schaf­fen, dass eine 24-Stunden-Pflege tatsächlich möglich ist. Die Pflege muss natürlich leistbar sein, ebenso qualitätsvoll und sicher. Das ist doch gar keine Frage. Es muss aber auch einen ausreichenden Anreiz für Familien geben, um illegale Beschäftigung in eine legale Beschäftigung überzuführen.

Damit, Herr Bundesminister, den Betroffenen keine finanziellen Mehrkosten entstehen, sollte diese Förderung der 24-Stunden-Betreuung aus dem Unterstützungsfonds auf 500 € bei selbständigen Betreuern angehoben werden.

Genau aus diesem Grund bringe ich jetzt folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haubner, Dolinschek und Kollegen betreffend Erhöhung der Förde­rungen bei der 24-Stunden-Betreuung durch selbständige Betreuungskräfte

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, die Betreuung und Pflege für pflegebedürftige Menschen sicherzustellen und zu diesem Zweck die in


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite