distanzieren, dann distanzieren Sie sich von Ihren eigenen Regierungskollegen, und das finde ich tatsächlich unlauter. Das ist auch nicht gut für die Menschen, denn das kann nur zu einer Verunsicherung führen, die für diese Regelung schädlich ist. (Beifall bei der SPÖ.)
Von dieser Kritik nehme ich ausdrücklich aus Herrn Abgeordneten Eder, der hier sachlich und korrekt gesagt hat, was auch ich sage: Geben wir dem neuen Modell, das wir gemeinsam entwickelt haben, das ein Kompromiss ist zwischen Minister Bartenstein und mir, zwischen Gusenbauer und Molterer, auch ein Kompromiss ist mit neun Bundesländern, geben wir diesem Modell eine faire Chance! Es hat diese Chance verdient (Beifall bei der SPÖ), weil richtig ist, sehr geschätzte Damen und Herren Abgeordneten, was Frau Kollegin Lapp sagt: Es ist das erste Modell im Bereich der Pflege und Betreuung, das die Zersplitterung von neun Bundesländern überwindet.
Wir haben nun eine einheitliche Förderhöhe für Selbständige und Unselbständige, wir haben eine einheitliche Qualitätssicherung, wir haben eine einheitliche Stelle, wo das beantragt wird, wir haben ein Gesetz für alle neun Bundesländer. Wir haben nur in einem Bereich Differenzierung zugelassen: bei der Vermögensanrechnung – und das auf ausdrücklichen Wunsch zweier ÖVP-geführter Bundesländer. (Abg. Steibl: Gratuliere, dass Sie ein Gutmensch sind! Gutmensch!) Und diesen Wunsch hat der Herr Vizekanzler respektiert, und den habe ich respektiert, und das setzen wir jetzt um. Das ist ein ganz, ganz großer Vorteil. (Beifall bei der SPÖ.)
Frau Kollegin Riener, jetzt spreche ich Sie persönlich noch an. Bitte, schenken Sie mir eine Minute Ihrer Aufmerksamkeit! (Abg. Steibl: Das ist uninteressant, was Sie sagen!) Sie haben hier zustimmend wiedergegeben eine Kritik, die auch eine Oppositionsabgeordnete im Sozialausschuss formuliert hat, nämlich dass es nicht möglich wäre, dass heute eine Unterhaltsleistung von Kindern für die Eltern für den Bereich der Pflege und Betreuung steuerlich abgesetzt werden könnte. (Abg. Tamandl: Da geht es nicht um eine Unterhaltsleistung!)
Frau Abgeordnete Riener, Sie haben damit zur Verunsicherung der Menschen beigetragen, denn Sie hätten sich nur beim Herrn Finanzminister erkundigen müssen und erfahren, dass das selbstverständlich der Fall ist. (Abg. Steibl: Das ist eine bodenlose Frechheit, was Sie da vorne herunterreden!)
Diese Absetzbarkeit ist gegeben. Es gibt natürlich eine Regelung im § 34 Einkommensteuergesetz, die bei Vorliegen einer rechtlichen oder sittlichen Verpflichtung die Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung sichert. (Abg. Steibl: Es geht um den Unterhalt! Sie haben keine Ahnung!) Rechtsgrundlage ist der § 143 ABGB, der für Kinder und fallweise auch für Enkelkinder die rechtliche und sittliche Verpflichtung statuiert und aufgrund dessen eine außergewöhnliche Belastung auch möglich ist.
Warum wiederholen Sie hier, Frau Riener, ein Argument, das bereits im Ausschuss von mir zurückgewiesen wurde. (Abg. Riener: Falsch! – Abg. Steibl: Frau Abgeordnete Riener hat recht gehabt! Sie kennen sich nicht aus, Herr Minister!) Ich bin enttäuscht, dass Sie hier nicht dazu beitragen, dass die Menschen Rechte in Anspruch nehmen können, sondern dass Sie zu einer Verunsicherung beitragen. Ich finde das nicht sinnvoll. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich weiß schon, meine sehr geehrten Damen und Herren von der ÖVP, dass Sie mit der Pflege und Betreuung das eine oder andere Problem in der Vergangenheit hatten (Abg. Steibl: Sie haben ein Problem, weil ...!), aber schauen wir doch in die Zukunft. Seien Sie nicht Teil des Problems, seien Sie Teil der Lösung des Problems! (Abg. Steibl: Lösen Sie das! Das ist Ihre Aufgabe!) Lösen Sie mit uns gemeinsam in der heutigen Beschlussfassung, in dieser Artikel-15a-Vereinbarung, mit einem fairen Modell der Artikel-15a-Vereinbarung, jene Schwierigkeit, die bisher darin bestanden hat,
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