Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 263

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heim vornehmen. Arbeitsrecht, Sozialrecht und Berufsrecht  (Neuerlicher Zwischen­ruf der Abg. Steibl.) – Frau Abgeordnete, können Sie gleichzeitig zuhören und reden? Leichter ist es, wenn Sie nur zuhören und nachher reden. – Arbeitsrecht, Sozialrecht und Berufsrecht sind dabei an die Besonderheiten der selbständigen ... (Weitere leb­hafte Zwischenrufe bei der ÖVP. – Abg. Dr. Graf: Wir sind die Opposition!)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (das Glockenzeichen gebend): Geschätz­te Kolleginnen und Kollegen, ein bisschen mehr Aufmerksamkeit! Es ist völlig unmög­lich, eine Debatte so zu führen! Bitte, melden Sie sich gegebenenfalls zu Wort – und geben Sie dem Minister zumindest die Möglichkeit, dass er ausreden kann!

Bitte, Herr Minister.

 


Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger (fort­setzend): Im Regierungsübereinkommen ist festgelegt, dass Arbeitsrecht, Sozialrecht und Berufsrecht an die Besonderheiten der selbständigen und unselbständigen Be­schäftigung für Betreuungsleistungen im privaten Haushalt eines Pflegegeldbeziehers anzupassen sind. Und dann heißt es wörtlich:

„Die angestrebte Förderung durch die öffentliche Hand berücksichtigt Betreuungsaus­maß, Pflegebedürftigkeit und die soziale Lage.“

Des Weiteren ist in diesem Vorhabensbericht der Bundesregierung, der einstimmig im Ministerrat beschlossen wurde, eine Punktation von Minister Bartenstein und mir, die wir im Ministerrat am 14. Feber 2007 vorgelegt haben, festgelegt, dass es Ziel ist, eine gesetzliche Neuregelung zu schaffen, die die 24-Stunden-Betreuung daheim in selb­ständiger und unselbständiger Beschäftigung ermöglicht.

„Unter Federführung des BMWA für den arbeitsrechtlichen und gewerberechtlichen Teil, des BMSK für den sozialrechtlichen Teil werden gemeinsam mit dem BMSK die erforderlichen Sozialpartnerverhandlungen geführt und ist eine einvernehmliche Vorla­ge an den Ministerrat in Aussicht genommen.“

Diese Vorlage an den Ministerrat ist geschehen, nachdem es eine Einigung bei einem Kanzlerfrühstück gegeben hat. Das war am 13. Juni 2007. An diesem Kanzlerfrühstück haben teilgenommen (Abg. Steibl: Das Frühstück interessiert uns nicht!): Bundeskanz­ler Gusenbauer, Vizekanzler Molterer, Bundesminister Bartenstein und ich. Und in die­sen Eckpunkten der Pflegeeinigung zwischen SPÖ und ÖVP, unterschrieben von Gu­senbauer, Molterer, Buchinger und Bartenstein, steht drinnen:

Es wurde vereinbart, dass Vermögen in Form von Bargeld oder Geldeswert bis zu einem Betrag von 5 000 € bei Inanspruchnahme einer Förderung unberücksichtigt bleibt. – Zitatende.

Das steht drinnen in dieser Punktation: Förderungshöhe für Selbständige 225 € pro Monat und für Unselbständige 800 € pro Monat. Das ist Bestandteil dieser Punktation.

Weiters ist darin vorgesehen die Kostenbeteiligung der Bundesländer, 40 Prozent, als Voraussetzung für die Fortführung. Das ist beschlossen worden mit 1. Juli 2007. Dann hat es Finanzausgleichsverhandlungen gegeben. In diesen Finanzausgleichsverhand­lungen wurde das, was in der Punktation beschlossen wurde, in einer Artikel-15a-Ver­einbarung umgesetzt. Dieser Entwurf der Artikel-15a-Vereinbarung war Grundlage der Finanzausgleichsverhandlungen, die nicht ich geleitet habe, sondern Finanzminister und Vizekanzler Molterer. Da finden Sie die Vermögensgrenze von 5 000 €, da finden Sie die Förderhöhe von 225 € für Selbständige und von 800 € für Unselbständige.

Also: Was wir von der Regierung Ihnen heute zur Beschlussfassung vorgelegt haben, entspricht 1 : 1 dem, was politisch zwischen SPÖ und ÖVP, was im Ministerrat und was im Finanzausgleich vereinbart wurde. Wenn Sie von der ÖVP sich heute davon


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