Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 286

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Im Moment haben wir eine sehr positive Stimmung und hohe Zufriedenheit aufgrund der anhaltend guten Wirtschaftslage. Ein Fünftel der Betriebe sagt ja zur Einstellung zusätzlicher Mitarbeiter, und auch Kleinbetriebe denken über eine Expansion nach. Es herrscht derzeit wirklich eine außergewöhnlich gute Wirtschaftslage vor, die durch die hervorragenden Rahmenbedingungen, die in den letzten Jahren geschaffen wurden, entstehen konnte.

Wenn wir uns vergegenwärtigen, dass seit 2005 in Österreich rund 90 000 neue Unter­nehmen gegründet wurden, 150 000 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen wurden und mehr als 100 000 neue Lehrverträge abgeschlossen wurden, zeigt uns das, dass wir auf dem richtigen Weg sind.

Mit den Maßnahmen des Flexicurity-Paketes schaffen wir es, mehr Flexibilität, Eigen­verantwortung und Leistungswillen auf der einen Seite mit mehr sozialer Sicherheit auf der anderen Seite zu vereinbaren. Damit wird der Wirtschaftsstandort Österreich nach­haltig gesichert. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)

20.30


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Spindelberger. Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


20.30.21

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Jeder von uns spürt tagtäglich, dass das moderne Erwerbsleben unter anderem davon geprägt ist, dass von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern immer mehr Flexibilität gefordert wird.

Durch die damit verbundenen ständigen Jobwechsel ist der Umstand eingetreten, dass die unselbständig Erwerbstätigen, also die Arbeiter und Angestellten, im Durchschnitt nicht einmal mehr drei Jahre in einem Betrieb beschäftigt sind.

Vor fünf Jahren hätte das noch bedeutet, dass 800 000 Menschen nicht in den Ge­nuss der Abfertigungsansprüche gekommen wären. Diesem Umstand hat aber die da­malige Regierung Rechnung getragen und ein Mitarbeitervorsorgegesetz verabschie­det, mit dem die Abfertigung-neu in Kraft getreten ist.

Im Zuge der Evaluierung dieses Gesetzes kam jetzt jedoch auch zu Tage, dass in der heutigen Arbeitswelt nicht nur von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sondern gleichermaßen auch von Selbständigen mehr Flexibilität gefordert wird. Das heißt, all die Erwerbskarrieren sehen nicht mehr so aus wie in der Vergangenheit, sondern es wird häufig gewechselt, vor allem Übergänge von Selbständigkeit zur Unselbständig­keit und wieder umgekehrt kommen oft vor.

Aufgrund der noch immer unterschiedlichen sozialrechtlichen Bestimmungen der ein­zelnen Berufsgruppen kommt es dadurch zu eigentlich nicht mehr gerechtfertigten Un­terschieden, denen mit dieser Regierungsvorlage Rechnung getragen wird, indem nun­mehr neben Selbständigen auch freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in den Geltungsbereich der Abfertigung-neu einbezogen werden und diese diesbezüglich so­mit den Arbeitern und Angestellten gleichgestellt werden.

Da freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, auch wenn sie geringfügig beschäftigt oder arbeitslos sein sollten, künftig den Arbeitern und Angestellten gleichgestellt wer­den, sollen sie auch – das ist ja die logische Konsequenz daraus – hinsichtlich der Ar­beiterkammerzugehörigkeit ebenfalls den Arbeitern und Angestellten gleichgestellt wer­den. Auch dieser Ansatz ist gut, zumal auch die freien Dienstnehmerinnen und Dienst­nehmer aufgrund ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit eine starke Interessenvertretung vonnöten haben. (Beifall bei der SPÖ.)

20.32

 


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