Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf stimmen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Mehrheitlich angenommen. Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (300 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das ORF-Gesetz, das Journalistengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984 und das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert werden (359 d.B.)
13. Punkt
Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert wird (360 d.B.)
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen damit zu den Punkten 12 und 13 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mikesch zu Wort gemeldet. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
20.27
Abgeordnete Adolfine Herta Mikesch (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Mit dem neuen Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz gelingt uns ein Quantensprung in der sozialen Absicherung für Selbständige. Damit setzen wir auch einen entscheidenden Baustein des Flexicurity-Pakets um, das im Ministerrat am 31. Oktober 2007 beschlossen wurde.
Schon mit unserem bisherigen Modell der betrieblichen Mitarbeitervorsorge, der Abfertigung-neu, waren wir in Europa beispielgebend. Mit 1. Jänner 2008 werden nun rund 500 000 freie Dienstnehmer, Selbständige, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte in dieses Erfolgsmodell mit einbezogen. Freiberufler und Land- und Forstwirte haben dabei die Option, freiwillig in das neue Modell einzusteigen.
Damit setzen wir einen weiteren Schwerpunkt des Regierungsprogramms um und beseitigen gleichzeitig eine große Diskriminierung der Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmern.
Vor allem die kleinen Betriebe und unsere Familienbetriebe, die das Fundament der Wirtschaft in Österreich bilden, werden von der neuen Regelung profitieren. Hier ist die soziale Absicherung durch die betriebliche Vorsorge ab 1. Jänner 2009 möglich und freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige ganz besonders wichtig.
Mit diesen Maßnahmen schaffen wir Rahmenbedingungen, die unseren Unternehmerinnen und Unternehmern soziale Absicherung bieten und es ihnen erleichtern, erfolgreich zu wirtschaften und in die Zukunft zu investieren, denn unabhängig von der gerade vorherrschenden Wirtschaftslage können die Unternehmer und Unternehmerinnen, aber auch die Familienbetriebe und Einpersonenunternehmen mit Vertrauen in die Zukunft blicken.
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