Ich darf die Gelegenheit nützen, um von einer Veranstaltung zu berichten, die die Behindertensprecher der Fraktionen letzte Woche in Wien besucht haben, wo Menschen mit Lernschwierigkeiten, geistig behinderte Menschen ihre Wünsche geäußert haben, auch was die Selbstvertretung und die Vertretung betrifft.
Da war es so, dass einerseits die gesetzliche Verankerung der Werkstättenräte eingefordert worden ist. Das war auch ein Wahlversprechen vor der letzten Nationalratswahl. Es war aber auch so, dass eine Idee von einem Werkstättenrat goutiert worden ist, nämlich, dass Menschen, die am zweiten Arbeitsmarkt, in geschützten Werkstätten arbeiten, auch von der Arbeiterkammer vertreten werden sollen.
Es ist derzeit so, dass behinderte Menschen oft in der freien Wirtschaft keinen Arbeitsplatz finden. Es ergibt sich aber die Möglichkeit, im geschützten Bereich, in geschützten Werkstätten, am zweiten Arbeitsmarkt aktiv zu werden. Dort bekommt man aber für die Arbeit kein Gehalt, sondern ein Taschengeld. Somit gibt es auch keine arbeitsrechtlichen Bestimmungen, und somit gibt es auch keine gesetzliche Interessenvertretung. Das hätten wir gerne geändert.
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Hofer, Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Interessenvertretung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu setzen, damit Menschen mit besonderen Bedürfnissen, die in Werkstätten arbeiten, ohne Pflicht zur Beitragszahlung von der Arbeiterkammer vertreten werden.“
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Das ist keine so besondere Maßnahme. Es gibt schon jetzt einen großen Personenkreis, der von der Arbeiterkammer vertreten wird, ohne dass AK-Beiträge eingehoben werden: Arbeitslose, Mütter oder Väter in Karenz, Lehrlinge, geringfügig Beschäftigte, Präsenz- und Zivildiener. Das sind österreichweit 570 000 Arbeitnehmer. Meine Bitte ist es, auch Menschen, die in geschützten Werkstätten arbeiten, künftig von der Arbeiterkammer mit vertreten zu lassen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
20.41
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zunächst gebe ich bekannt, dass der Abänderungsantrag der Abgeordneten Schatz, Kolleginnen und Kollegen ordnungsgemäß eingebracht wurde, ausreichend unterstützt ist und daher mit in Verhandlung steht.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Schatz, Freundinnen und Freunde,
zum Bericht des Ausschuss für Arbeit und Soziales über den Antrag
zur Regierungsvorlage mit der das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das ORF-Gesetz, das Journalistengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehörden-
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