Wir kommen schließlich zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/6, in III-55 d.B. zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Abstimmung über Fristsetzungsanträge
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Parnigoni und Kößl, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über die Regierungsvorlage 158 d.B. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird, eine Frist bis 5. Dezember 2007 zu setzen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
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Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Parnigoni und Kößl, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über die Regierungsvorlage 272 d.B. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Grenzkontrollgesetz und das Polizeikooperationsgesetz geändert werden, eine Frist bis 5. Dezember 2007 zu setzen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit ebenfalls angenommen.
Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Aufgrund eines Verlangens von 20 Abgeordneten verlese ich das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Einbringung und Beschlussfassung der Anträge der Abgeordneten Parnigoni und Kößl, mit denen dem Innenausschuss eine Frist für die Berichterstattung über die Regierungsvorlagen 158 und 272 d.B. per 5. Dezember 2007 gesetzt wird, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.
„Die Abgeordneten Kößl, Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen bringen die Fristsetzungsanträge Beilagen D und E ein.“
„Der Fristsetzungsantrag Beilage D wird mehrstimmig (dafür S, V, G) angenommen.
Der Fristsetzungsantrag Beilage E wird mehrstimmig (dafür S, V, G) angenommen.“
Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt des verlesenen Teiles des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Der verlesene Teil des Amtlichen Protokolls gilt daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 488 bis 490/A eingebracht wurden.
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