Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 48

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Präsidenten der österreichischen Oberlandesgerichte, die Präsidentin des Obersten Gerichtshofes – Sie führen mit niemandem mehr einen Dialog, nicht einmal mit denen, die betroffen sind, und Sie führen schon gar nicht mit der Bevölkerung einen Dialog! Und ich glaube, bei Verfassungsfragen ist das die wesentliche Messlatte. (Beifall bei den Grünen.)

Die Verfassung verkommt zur privaten Spielwiese von unserem Altpräsidenten Andreas Khol mit ein paar SPÖ-Verfassungsjuristen, die, ich weiß nicht was, im Bun­deskanzleramt „ausbaldowern“ und es dann überfallsartig in den Verfassungs­aus­schuss bringen, teilweise eine Stunde vor Beginn des Ausschusses. (Zwischen­bemerkung von Vizekanzler Mag. Molterer.)

Es ist heimlich, weil es nicht mehr in Begutachtung geht. Kollege Wittmann hat zwar gesagt: Es gibt keine Verfassungsnovelle mehr ohne Begutachtung in meinem Aus­schuss! – Es bleibt aber heimlich, es gibt keine Begutachtungen mehr.

Es ist überfallsartig, wenn sogar die Justizministerin sagen muss: Ich hatte keine Zeit mehr, die Vorlage zu lesen. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist ja auch unglaublich, eigentlich!) – Das ist eine unglaubliche Aussage einer Justizministerin, die sagt: Ich bekam es 24 Stunden vor der Ministerratssitzung in Form einer Tischvorlage. –Mittlerweile werden also rechtsstaatliche Prinzipien in Form einer Tischvorlage abgeschafft! Ich weiß nicht, was man noch schlimmer machen kann in diesem Bereich. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

Es kommt zu verkürzten parlamentarischen Verfahren, wo selbst der Klubobmann der SPÖ dann sagt, er versteht den Protest. – Ja, nur seltsamerweise ist es der Aus­schussobmann von der SPÖ, der genau diese verkürzten Verfahren zulässt und der damit die Information der Bevölkerung vor Beschlussfassung ausschließt. Die Bevöl­kerung erfährt erst nach der Beschlussfassung des Verfassungsausschusses, dass es überhaupt einen Abänderungsantrag gibt, in dem die Sozialpartnerschaft et cetera verankert sind.

Die Höchstgerichte müssen offene Briefe an den Bundeskanzler schreiben. Der Prä­sident des Verfassungsgerichtshofes bittet in einem Schreiben:

Es war bisher eine Selbstverständlichkeit, wenn unser Verfahren geändert worden ist, dass das im Zuge der Vorbereitungen zumindest mit uns besprochen wird. – Zitatende.

Ist das nicht ein wirkliches Treten der Bundesverfassung mit Füßen, meine Kollegen auf der Regierungsbank, wenn man das so macht? (Abg. Ing. Westenthaler: Der Klubobmann Cap müsste eigentlich jetzt rot werden, wenn er es nicht schon ist!) – Und es geht noch weiter: Die Richter müssen offene Briefe schreiben. Betroffene müssen offene Briefe schreiben.

Wenn sich dann die SPÖ herstellt und sagt, wir verstehen den Protest, dann verstehe ich etwas nicht mehr. Ich weiß nicht, wie sich das bei Ihnen zu Hause am Abend abspielt, Herr Klubobmann Cap. Stellen Sie sich vor den Spiegel und sagen Sie sich: Du böser Josef Cap, du böser Klubobmann der SPÖ, heute hast du wieder die Opposition mit Füßen getreten, damit du dich bei der Stelle beschweren kannst, die dafür zuständig ist!? – Ist das nicht eine gewisse gespaltene Persönlichkeit, wenn der Klubobmann der stärksten Fraktion in diesem Haus, der Regierungsführungspartei SPÖ, sagt: Wir deponieren das bei der Stelle, die dafür zuständig ist!? – Wer ist da die zuständige Stelle, wenn nicht der SPÖ-Klubobmann Cap?

Das würde mich wirklich interessieren, wie sich das bei Ihnen zu Hause am Abend dann abspielt. Stehen Sie dann mit dem Bußgürtel und schlagen sich selbst (Heiterkeit), weil Sie wieder einmal Ihre Versprechen nicht wahrgemacht haben und


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