Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 53

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treter der Höchstgerichte, private Organisationen, die Sozialpartner –, und wir haben 19 Monate in sehr intensiven Debatten über diese Verfassungsreform diskutiert, auch viele Lösungsvorschläge erarbeitet. Es ist leider am parteipolitischen Veto der SPÖ-Parteizentrale gescheitert, weil man gesagt hat: Das ist ein Vorteil für die Regierung, da können wir nicht zustimmen; wir machen das dann schon selber, wenn wir in der Regierung sind.

Ja, und wie Sie das machen, sehen wir jetzt: Es gibt keinen Konvent mehr. Es gibt keine Ausschussbehandlungen mehr, die diese Bezeichnung auch wirklich verdienen, sondern es wird im stillen Kämmerlein in einem Expertenkreis hier etwas ausver­handelt, was dann scheibchenweise zum Teil fünf Minuten vor Ende der Debatten in den Ausschüssen als Anträge dort eingebracht und vorgelegt wird.

Ich sage Ihnen ganz offen, wir werden bei den Abstimmungen sehr differenziert agieren, denn manches ist positiv, wie etwa die Verfassungsbereinigung, nur: Das ist kein großes Kunstwerk, denn der Verfassungskonvent hat das schon vorgelegt. Es ist ja interessant: Fast 1 000 Verfassungsbestimmungen haben große Koalitionen mit Verfassungsmehrheit unter Missbrauch der Bundesverfassung in dieser verankert, um die Kontrolle des Verfassungsgerichtshofes auszuschließen. Das wird jetzt bereinigt. – Positiv!

Aber eines fehlt wieder einmal, nämlich dass es auch für die Zukunft ausgeschlossen ist, dass, so wie wir es jetzt wieder haben, eine Regierung mit Zweidrittelmehrheit Ein­fachgesetze in den Verfassungsrang hebt, damit der Verfassungsgerichtshof nicht prüfen kann. (Abg. Parnigoni: Mehrheit ist Mehrheit!) – Herr Kollege, wunderbar, danke für diese Offenheit! Für die Fernsehzuschauer zu Hause: Herr Abgeordneter Parnigoni von der SPÖ sagt: „Mehrheit ist Mehrheit!“ – Aha. Also wenn wir hier eine Zweidrittelmehrheit haben, dann interessiert uns keine Kontrolle mehr, dann inter­essiert uns kein Verfassungsgerichtshof. (Abg. Ing. Westenthaler: Da fahren wir drüber!)

„Mehrheit ist Mehrheit!“ – wunderbar, ein größeres Eingeständnis einer Uraltpolitik einer großen Koalition hätte es gar nicht mehr gebraucht. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten von Grünen und FPÖ.)

Zum Asylgerichtshof. Ja, meine Damen und Herren, wir sind für diesen Asylgerichts­hof. Er ist notwendig. 4 000 Fälle liegen derzeit beim Verwaltungsgerichtshof uner­ledigt, und das ist ja mit ein Grund für die lange Dauer der Asylverfahren. Es sind ja nicht die Asylanten, die dafür verantwortlich sind, sondern die werden ja gut beraten. Gut beraten werden sie von Anwälten, wie wir schon gehört haben, aber vor allem die NGOs, die sich jetzt über den Asylgerichtshof so aufregen, beraten hier – ich nehme an, dass sie das auch finanzieren – in der Weise, dass die Asylanten, die wissen, dass sie keinen Asylgrund haben, alle Instanzen durchlaufen, um möglichst lange hier­bleiben zu können. Und zum Schluss sagt man dann: Jetzt sind sie schon so lange da, jetzt müssen sie dableiben, auch wenn sie keinen Asylgrund haben.

Nein, meine Damen und Herren! Der Grundsatz muss durchgesetzt werden: Asyl jenen, aber nur jenen, die es wirklich brauchen, die Asylgründe haben, und ein absolutes Nein zum Missbrauch des Asylrechtes, auch wenn das Verfahren über eine lange Dauer geht! (Beifall beim BZÖ.) Und das Asylgericht soll diese Verkürzung der Verfahren bringen.

Wenn dann gesagt wird, das ist eine Beschneidung der Rechte: Der Präsident des Verwaltungsgerichtshofs hat es sehr offen dargestellt, dass nur 14 Prozent der Asyl­bescheide aufgehoben werden, und von denen führt dann nur ein Bruchteil zu einem wirklich positiven Asylbescheid.

 


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