Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Aspöck, Strache und weiterer Abgeordneter betreffend Nicht-Unterzeichnung des Vertrages zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union und des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft durch den österreichischen Bundeskanzler
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der österreichische Bundeskanzler wird aufgefordert, die für den 13. Dezember 2007 in Lissabon geplante Unterzeichnung des Vertrages zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union und des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, kurz ,EU-Reformvertrag‘ oder ,Vertrag von Lissabon‘ genannt, nicht durchzuführen.“
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(Beifall bei der FPÖ. – Abg. Rädler: Tagesordnung!) – Das gehört schon zum Tagesordnungspunkt 1, zum Artikel 50, meine Herrschaften! (Abg. Rädler: Falsche Rede erwischt!)
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, da ich annehme, dass Ihre Parteifreunde im Klub der sozialdemokratischen Parlamentsfraktion zum Teil wohl nicht zu 100 Prozent aus Überzeugung, wohl aber aus Parteidisziplin unserem Antrag nicht zustimmen werden (Abg. Parnigoni: Sind Sie Hellseher, Herr Kollege?), bringe ich einen weiteren Entschließungsantrag ein (Abg. Rädler: Darum war er gestern nicht da!) – ich war den ganzen Tag gestern da –:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Aspöck, Strache und weiterer Abgeordneter betreffend Durchführung einer nationalen Volksabstimmung in Österreich über die Ratifizierung des Vertrages zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union und des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die für die Ratifizierung des Vertrages zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union und des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, kurz ,EU-Reformvertrag‘ oder ,Vertrag von Lissabon‘ genannt, in Österreich die Durchführung einer nationalen Volksabstimmung vorsieht.“
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(Beifall bei der FPÖ.)
Das ist die Aufforderung an die Regierung, das so zu gestalten, dass eine Volksabstimmung möglich ist, anstatt hier Diskussionen, juristische Spitzfindigkeiten über die Bühne laufen zu lassen, die keinen Menschen vor dem Fernseher interessieren.
Nun zum Tagesordnungspunkt 2. (Abg. Rädler: Ah so!?) Aus grundsätzlichen Überlegungen – das hat mein Kollege Fichtenbauer schon ausgeführt – sind wir natürlich für die Einrichtung des Asylgerichtshofes als grundsätzlich oberste Instanz in einem in Österreich durchaus üblichen zweistufigen Rechtsverfahren. Das hat seinen guten Grund. Einerseits soll der Asylwerber möglichst rasch erfahren, ob die von ihm ange-
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