Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 107

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eingegangen werden können, nicht nur, weil auch die Staatendokumentation auf wissenschaftliche Basis gestellt wird und vor allem auch allen gleich zugänglich sein wird, sondern weil auch das Recht auf eine mündliche Verhandlung vor zwei und vor fünf Richtern eingeräumt wird – ein Instrument, das bisher in dieser Form nicht möglich war.

Jetzt zu behaupten, das wäre eine Verschlechterung, ist doch nur ein Vorwand. Zudem erhalten die Asylwerber jetzt das Recht, sich nicht nur von einem Anwalt, sondern auch von einer NGO vertreten zu lassen – das war doch auch ein sehr wesentlicher Aspekt, der immer wieder eingefordert wurde. Glauben Sie mir, meine sehr geehrten Damen und Herren – ich bin selbst Bürgermeister, das wissen Sie –, wir haben oft mit diesen Fällen zu tun. Daher meine ich, es darf nicht sein, dass Menschen jahrelang darauf warten. Es ist unfair, wir müssen hier mehr Fairness hineinbringen.

Es ist aber auch unfair jenen gegenüber, die kein Recht erhalten haben, hier zu bleiben, und hier muss eine rasche Entscheidung fallen. Daher gilt es, Verantwortung zu zeigen und Entscheidungen zu treffen. Es ist kein Durchpeitschen, meine sehr geehrten Damen und Herren – das ist heute auch schon gefallen –, sondern es ist eine Entscheidung zu treffen. Diese Entscheidung wird heute hier und jetzt getroffen werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.34


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gelangt Herr Klubobmann Dr. Cap. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.34.50

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Wenn heute im Laufe der Debatte so eine „machtvolle“ Fraktion wie das BZÖ einen Misstrauensantrag gegen eine der erfolg­reichsten Ministerinnen dieser Regierung einbringt, dann verdient diese Initiative natürlich eine Replik. (Heiterkeit bei der SPÖ.)

In jener Zeit, als das BZÖ Minister gestellt hat, war es schwierig, einen Misstrauens­antrag zu stellen. Wenn wir einen gestellt haben, war der oder die Betreffende meist schon wieder ausgewechselt. Wir haben damals schon gesagt, das ist fast wie bei einer Drehtür: ein Minister kommt, ein anderer Minister geht. Also das war damals nicht ganz einfach.

Ich möchte schon sagen, dass das heute ein vorgeschobenes Argument war und dass Sie ehrlicher sein sollten, Herr Klubobmann Westenthaler. Ihnen geht es ja in Wahrheit um etwas ganz anderes. (Abg. Ing. Westenthaler: Na bitte, um was geht es mir?)

Hier ist eine Ministerin, die wirklich versucht, mit einem Mehr an Rechtsstaatlichkeit und einem besseren Zugang zum Recht und zur Justiz selbst einen Beitrag zu mehr Bürgernähe und Rechtssicherheit zu leisten, die aber immer – im Gegensatz zu dem, was Ihresgleichen oft unterstellt haben, nämlich ein Täter sei wichtiger als das Opfer; natürlich absolut falsch! – den Opferschutz und die Opferrechte in den Mittelpunkt ihrer Politik gestellt und sogar auch ausgebaut hat. Wenn heute ein Strafrechtspaket mit drei strafrechtlichen und zwei zivilrechtlichen Gesetzen beschlossen wird, dann beweist das doch, dass wirklich viele Gesetzesinitiativen in das Parlament eingegangen sind.

Allein im Strafrechtspaket ... (Abg. Ing. Westenthaler: Wenn sie es nicht liest! Sie liest es nicht! – Sie soll es lesen!) Ich muss Ihnen das deswegen erzählen, weil Sie sich damit gar nicht auseinandersetzen. (Abg. Öllinger: Das BZÖ hat ein ganz anderes Problem mit der Justiz!) Sie sollen hier ja inhaltlich argumentieren. – Damit verbunden ist ein Mehr an Sicherheit für die Bevölkerung, ein Weniger an Kriminalität, eine niedrigere Anzahl an Opfern. Das ist die Intention, die dahintersteht.

 


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