Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 106

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Diese sonstige Selbstverwaltung ist im Ausschuss 7 im Jahr 2004 angestoßen worden, steht im Regierungsprogramm und war vom 23. Juli bis 17. September in Begutach­tung. Der Verfassungsgerichtshof sieht tatsächlich die gesetzliche Mitgliedschaft als Wesenselement der Selbstverwaltung, und die Formulierung zum Thema der Sozialpartner lehnt sich an Artikel 136a des neuen EU-Vertrages an.

Selbstverwaltungskörperschaften – Herr Zach, das werden Sie auch noch wissen – sind Solidargemeinschaften. Vor allem im Bereich der Wirtschaftskammer ist es so, dass wir da vor allem den Klein- und Kleinstbetrieben damit sehr stark nützen. Interessenvertretungen sind so stark wie es ihre Mitglieder sind.

Zu Ihrer Erinnerung: Die gesetzliche Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer wurde am 10. Oktober 1946 durch dieses Hohe Haus begründet. Es ist keine Zwangs- oder Pflichtmitgliedschaft, sondern eine gesetzliche Mitgliedschaft. Die Frage der Organi­sation und der Finanzierung bleibt einfachgesetzlich geregelt. – Also, um mit ihren Worten zu sprechen, viel Lärm um nichts! (Beifall bei der ÖVP.)

13.30


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zum Wort gelangt als Nächster Herr Abgeordneter Fazekas. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.31.04

Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Vizekanz­ler! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte mich, bevor wir diese Runde abschließen und nun zur Abstimmung gelangen werden, noch einmal auch an jene wenden, die sich bis jetzt wahrscheinlich nicht dazu durchringen konnten, diesem Gesetz ihre Zustimmung zu geben.

Wenn wir das Rad der Zeit ein wenig zurückdrehen, so darf ich noch einmal in Erinnerung rufen, dass wir die Diskussionen deshalb heute in dieser wichtigen Form abhalten, weil allen klar war, dass wir die Verfahren – was das Thema Bundes­asylgerichtshof betrifft – schneller durchziehen müssen, zum Schutze der Menschen, die betroffen sind.

Die Tatsache, dass viele Tausende Asylwerberinnen und Asylwerber auf der Warteliste stehen, ist einfach nicht zu akzeptieren. Die Verfahren konnten nicht in angemessener Zeit abgewickelt werden. Das ist, glaube ich, Anlass genug, jetzt und hier einzugreifen und dafür zu sorgen, dass nicht nur die Verfahrensdauer massiv verkürzt wird, sondern dass diese Verfahren auch in der Qualität verbessert werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Nur kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass gerade Sie von den Oppositionsparteien offenbar nicht gerade ein Interes­se daran haben, dass das Asylverfahren in Bezug auf Qualität und Menschlich­keit verbessert wird. Was soll denn daran schlecht sein, wenn ein Gerichtshof geschaffen wird und im sechsten Hauptstück der Verfassung, das den Titel „Garantien der Verfassung und Verwaltung“ trägt, angesiedelt ist?

Ich stelle natürlich fest, dass jede Fraktion ihren ideologischen Zugang hat, außer bei den Herren des BZÖ, denn Sie, Herr Klubobmann Westenthaler, haben heute zu die­ser Diskussion nicht viel beigetragen. Ich hätte gerne Ihre Meinung dazu gehört, aber das war nicht möglich. Sie haben daraus eher einen Misstrauensantrag gegen die Justizministerin konstruiert, was eine klare Themenverfehlung wäre, also kein wirklich wichtiger Beitrag.

Die Vorteile des neuen Verfahrens liegen auf der Hand und sind heute ja schon mehr­mals erwähnt worden. So wird zum Beispiel gerade bei der Frage der Glaubwürdigkeit der Asylwerberin oder des Asylwerbers weit mehr auf die Umstände des Asylgrundes


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