Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 109

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Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesverfas­sungs­gesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Erstes Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz erlassen wird, in 370 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Wittmann, Dr. Sonnberger, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters haben die Abgeordneten Scheibner, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ferner haben die Abgeordneten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Des Weiteren liegt ein Verlagen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Dr. Graf vor.

Schließlich haben die Abgeordneten Scheibner, Kolleginnen und Kollegen ein Verlan­gen auf getrennte Abstimmung gestellt.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungs­anträgen sowie von den Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile, der Reihe nach, und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf sowie bei den eingebrachten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen jeweils um ein Bundesverfassungsgesetz handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Absatz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgese­henen Anzahl der Abgeordneten fest.

Die Abgeordneten Scheibner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf die Einfügung neuer Ziffern 12a und 12b in Artikel 1 bezieht.

Wer dafür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist nicht die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit und somit abgelehnt.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Ziffer 15 in der Fassung des Ausschussberichtes, und ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Die Abgeordneten Dr. Wittmann, Dr. Sonnberger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 1 Ziffer 19 bezieht.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich ange­nommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Die Abgeordneten Scheibner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag eingebracht, der sich auf die Streichung der Ziffern 22 bis 25 sowie die sich daraus ergebende Änderung der Ziffernbezeichnung in Artikel 1 bezieht.

Wer sich dafür ausspricht, den ersuche ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist nicht die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit und somit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes, und ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenom­men.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

 


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