Möglichkeit war, sich dagegen zu wehren, nicht vollstreckt werden gegen Österreicher. Das ist das eine.
Und das Zweite – und ich glaube, das ist auch ein wichtiger Punkt – ist der Entschließungsantrag, der im Ausschuss beschlossen wurde, mit dem der Bundeskanzler, der Bundesminister für Inneres und der Bundesminister für Verkehr aufgefordert werden, nach einem Jahr dem Nationalrat über die Erfahrungen, über die Frage der Gegenseitigkeit zu berichten. Wir haben dann die Gelegenheit und werden diese natürlich auch wahrnehmen, diesen Erfahrungsbericht bei allfälligen weiteren Verbesserungen auch entsprechend zu berücksichtigen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
14.36
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Scheibner mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 3 Minuten. – Bitte.
14.36
Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Herr Kollege Donnerbauer, mir wäre der umgekehrte Weg lieber gewesen: dass man einmal zuwartet mit der Einführung dieser Materie und schaut, wie sich da alles rund um uns entwickelt, und dass man dann Maßnahmen setzt, um österreichische Autolenker, die im Ausland ein Delikt verüben, ein Straßenverkehrsdelikt, dann auch in Österreich für das jeweilige Land verfolgen zu können, denn das machen Sie jetzt in Wahrheit. Dagegen wäre dann nichts zu sagen, wenn es umgekehrt auch möglich wäre, dass man auch ausländische Autofahrer, die in Österreich wegen Schnellfahrens oder wegen anderer Delikte angehalten, angezeigt werden, über Rechtshilfe in den jeweiligen Heimatländern entsprechend zur Verantwortung ziehen kann.
Genau das ist aber noch nicht oder zumindest nicht ausreichend gewährleistet, nicht einmal mit Deutschland, denn Deutschland verweigert, wie Sie wissen, derzeit noch für ausländische Behörden die Lenkerauskunft. Und das ist eigentlich der Zweck dieser Norm. Wir haben ein Interesse, dass hier nicht ausländische Lenker rasen können und ungestraft wieder in ihre Heimat fahren können. Ich habe kein Interesse, dass österreichische Lenker, die woanders ein Delikt verübt haben, dann über österreichische Behörden abgestraft werden. Das ist nicht in erster Linie mein Begehren. Das tun Sie aber jetzt.
Ich halte, ehrlich gesagt, auch nichts von dem Entschließungsantrag, das auf 2010 zu verschieben, denn vielleicht ratifizieren die anderen diese entsprechenden Abkommen schon früher, 2009 oder 2008, dann könnte man es einführen. Besser wäre es gewesen, auf internationaler Ebene zu verhandeln, zu schauen, dass zumindest unsere Nachbarländer gleichzeitig diese Materie entsprechend umsetzen. Dann hätten wir das mit gutem Gewissen auch mittragen können. So müssen wir diese Vorlage leider ablehnen. (Beifall beim BZÖ.)
14.38
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kukacka mit 2 Minuten. – Bitte.
14.38
Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Kollege Scheibner! So einfach ist das leider nicht, denn wir haben natürlich auch die Verpflichtung, das umzusetzen, was hier auf EU-Ebene beschlossen wurde. (Abg. Scheibner: Die anderen aber auch!) Und das ist nun einmal ein wichtiger Schritt. Natürlich alle anderen Staaten selbstverständlich auch, aber davon gehen wir aus,
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