Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 136

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14.55.38

Abgeordneter Peter Marizzi (SPÖ): Hohes Haus! Kurz zu beiden Abkommen: Es ist erfreulich, dass die Europäische Gemeinschaft dem Europarats-Übereinkommen zum Datenschutz beitreten wird. Auch die europäischen Organe sind durch diese Bestim­mungen an den Datenschutz gebunden. Das Zusatzprotokoll sieht vor, dass die nationalen Staaten jeweils eine unabhängige Datenschutz- und Kontrollstelle einrichten müssen. Dies hat für Österreich keine Auswirkung, denn wir haben eine ordentlich funktionierende Datenschutzkommission, die ihren Zweck erfüllt. Wir sind darauf sehr stolz. Wir haben die Mitglieder der Datenschutzkommission in viele Projekte einge­bunden.

In diesem Zusammenhang, sehr geehrte Damen und Herren, möchte ich an Sie den Appell richten, bei der personellen Ausstattung zukünftiger Datenschutzorganisationen großzügiger zu sein.

Ich glaube, dass es auch wichtig ist, dass sich die Datenschutzkommission mit aktuellen Dingen beschäftigt. Das betrifft auch die Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Ich glaube, dass zu Beginn des nächsten Jahres ein entsprechendes Gesetz vorgelegt wird. Ich meine, dass das auch notwendig ist.

Abschließend bedanke ich mich recht herzlich beim Bundeskanzleramt für die Vorlage dieses Gesetzes zur Erfüllung des Regierungsübereinkommens. (Beifall bei der SPÖ.)

14.56


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Brosz. Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.57.06

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Frau Präsidentin! Auch wir unterstützen den Beitritt zu diesem Internationale Übereinkommen.

Ich wollte nur kurz anmerken, dass die Lage Österreichs im Bereich des Daten­schutzes nicht so ganz eindeutig ist, auch wenn wir eine Kontrolleinrichtung haben.

Wir haben heute spät auf der Tagesordnung die Frage des Bildungsdokumentations­gesetzes. Ich möchte nur auf die Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren hin­weisen, wo von 30 Institutionen alle sieben besonders von der Frage der Sozialver­sicherungsnummer Betroffenen gemeint haben, dass es ein Unding ist, Bildungsdaten mit der Sozialversicherungsnummer zu verknüpfen, angefangen vom Verfassungs­dienst des Bundeskanzleramtes bis hin zum zuständigen Ministerium. Und nachher kommt heraus, dass es trotzdem eine Gesetzesänderung gibt, wo das drinnen bleibt.

Da stellt sich natürlich schon die Frage, wie relevant solche Kontrolleinrichtungen sind, ob sie ihren Zweck wirklich erfüllen können, wenn der Regierung dann offenbar die Stellungnahmen dazu relativ egal sind.

Es ist gut, dass es diese Kontrollstelle gibt. Aber gerade beim Datenschutz liegt in Österreich nach wie vor einiges im Argen. Und da muss ich auch sagen, dass die Veränderung in der Regierungskonstellation – siehe Bildungsdokumentationsgesetz! – bei Weitem nicht das gebracht hat, was sich viele Betroffene davon erhofft haben.

Wenn man, wie Kollege Maier, der gerade sein Haupt kräftig schüttelt, jahrelang beantragt, dass die Sozialversicherungsnummer nicht mehr für Bildungsdaten ver­wendet werden darf, und es dann nach einem Jahr Regierungsbeteiligung eine Novelle gibt, wonach die Sozialversicherungsnummer drinnen bleibt, dann stellt sich natürlich


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