Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 135

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ments, nationale Vollstreckungs- und Verwaltungsbehörden, um einmal das Thema zu behandeln, inwieweit nicht auch innerhalb der EU – das sind ja Vorschriften der EU, die man einhalten muss; das ist nicht sozusagen eine Sekkiererei von österreichischen Behörden –, also inwieweit sozusagen diese Vorgaben der EU auch für kleinere Pro­jekte zum Tragen kommen sollen oder ob man nicht schauen sollte, dass Kontroll­mechanismen so angewandt werden, dass Fördergelder auch dafür noch in Anspruch genommen werden können, damit die Verwaltung sie nicht zur Gänze auffrisst.

Der zweite Punkt: Kollege Pirklhuber, ich bin 25 Jahre Frauensekretärin gewesen. Sie können sich darauf verlassen, dass ich den Schwerpunkt auf Gender Mainstreaming lege. Leider ist das in dieser Programmperiode ein bisschen zurückgedrängt worden. Aber ich habe bereits erste Gespräche geführt. Ich habe auch mit GENDER ALP, einem Programm, das Ihnen vielleicht auch bekannt ist, Kontakte. Wir werden selbstverständlich schauen, wie wir in den Programmen Gender Mainstreaming wieder besser festigen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.54


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschusses, dem Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz in 74 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

14.55.0010. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (42 d.B.): Än­de­run­gen des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der auto­mati­schen Verarbeitung personenbezogener Daten, die den Europäischen Gemein­schaften den Beitritt ermöglichen (375 d.B.)

11. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (147 d.B.): Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der auto­matischen Verarbeitung personenbezogener Daten betreffend Kontrollstellen und grenzüberschreitenden Datenverkehr (376 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zu den Punkten 10 und 11 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Marizzi. – Bitte.

 


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