der Kinder, dass sie von ihren Eltern geschlagen und gefesselt würden. 26 Prozent berichteten über Knochenbrüche und Bewusstlosigkeit aufgrund der Misshandlungen.
Im Rahmen dieser Studie wurde auch die nebenstehende Statistik „Todesfälle von Kindern durch Misshandlung und Vernachlässigung in den Industrieländern“ veröffentlicht.
(Quelle: UNICEF „Child Maltreatment Deaths in Rich Nations“, 2003)
Innsbrucker Babyleichen:
Am 1. Juni 2007 wurden im Innsbrucker Stadtteil Wilten drei, unter Brettern im Erdboden eines Kellers, verscharrte männliche Babyleichen entdeckt. Nach der Durchführung eines DNA-Tests konnte eine 54-jährige Frau als Mutter und ein 62 jähriger Mann als Vater von zumindest zwei getöteten Neugeborenen ermittelt werden. An einem Leichnam konnten noch Strangulationsmale erkannt werden.
Die beiden Tatverdächtigen wurden umgehend festgenommen, jedoch bereits nach einem Tag wieder aus der Untersuchungshaft entlassen. Für das Verbrechen der „Tötung eines Kindes nach der Geburt“ (§ 79 Strafgesetzbuch) sieht das Strafgesetzbuch einen Strafrahmen von nur einem bis zu fünf Jahren Haft vor. Die Verjährungsfrist einer solchen Tat beträgt nur 5 Jahre (§ 57 Strafgesetzbuch).
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite