Da gibt es viele Geschichten aus den letzten Wochen, und ich möchte noch ein paar herausgreifen.
So schreibt der „Kurier“: „Schätzungen nach werden in Österreich jährlich 100 000 Kinder misshandelt – die Dunkelziffer ist hoch.“
Das klingt absolut schockierend, und wir sollten daher nach den Berichterstattungen in den vergangenen Wochen nicht einfach zur Tagesordnung übergehen.
Die „Tiroler Tageszeitung“ vom 13. November schreibt: „Brutalität gegen Kinder steigt: 23 Fälle an der Klinik.“
Die „Kronen Zeitung“ vom 27. November schreibt: „Babyleichen: Kein Verfahren – Tötung unmittelbar nach Geburt verjährt.“
Die „Kronen Zeitung“ vom 30. November schreibt: „Gewalt an Babys: Behörden schauen zu.“
Die „Tiroler Tageszeitung“ vom 3. Dezember schreibt: „Fälle wie Luca keine Seltenheit.“
Das waren jetzt nur ein paar wenige Beispiele, die ich stellvertretend für die vielen Fälle, die wir leider in unserer Gesellschaft erleben müssen, genannt habe. So viel Zeit, um alle zu beleuchten, haben wir heute gar nicht in dieser Debatte über den Dringlichen Antrag.
Bei den Fällen wie Luca und den Innsbrucker Babyleichen handelt es sich in Wahrheit nur um die Spitze eines Eisberges, dessen Kälte und Abscheulichkeit ungeheuerlich, unbeschreiblich und auch unfassbar sind, weil wir damit, dass es so etwas gibt, kaum zu Rande kommen,.
Ich gebe zu: So etwas begreife ich nicht, so etwas werde ich auch nicht begreifen! Und ist will es auch gar nicht begreifen, dass es Menschen als Ungeheuer gibt – ich kann diese Menschen nur so bezeichnen –, als Ungeheuer, die gegenüber den Schwächsten in unserer Gesellschaft, gegenüber unseren Kindern, Missbrauch, sexuelle Gewalt, Quälerei ausüben. (Beifall bei der FPÖ.)
Das will ich nicht begreifen, und darüber möchte ich auch gar nicht näher nachdenken. Aber eines will ich: dass solche Bestien in Menschengestalt, die so bestialisch als Ungeheuer tätig geworden sind, auch wirklich die volle Härte unserer Gesetzgebung trifft und dass solche Bestien weggesperrt werden. Ja, wir müssen unsere Gesellschaft und unsere Kinder vor solchen Bestien schützen, und zwar, sage ich auch dazu, lebenslang schützen, denn gerade in diesem Bereich ist die Zahl der Wiederholungstäter äußerst hoch.
Wir wollen, dass solche Menschen weggesperrt werden, dass man die Schwere der Fälle einmal festmacht und dort, wo es erforderlich ist, solche Bestien auch lebenslänglich wegsperrt. Und da müssen wir uns unser Strafrecht ansehen, da müssen wir unser Strafrecht beurteilen beziehungsweise schauen, was es für solche Fälle vorsieht.
Wie, bitte, kann es sein, dass ein Mord an Babys nach unserer gesetzlichen Regelung nach fünf Jahren, nach relativ kurzer Zeit, einfach verjährt? Wie kann das sein? Was ist das für eine Gesetzgebung? Sollten wir da nicht unsere Gesetzgebung in Frage stellen und genau dort etwas ändern?!
Es kann und darf nicht sein, dass Babys weniger zählen als erwachsene Menschen. Kleine Kinder, Babys müssen genauso den Wert eines Menschen haben, und da kann und darf es nicht der Fall sein, dass in unserer Gesellschaft ein Mord an einem Baby nach fünf Jahren verjährt! (Beifall bei der FPÖ.) Das sind vollwertige Menschen, und da
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