Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 150

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Trotz der Einleitung des Strafverfahrens müssen jedenfalls alle Rahmenbedingungen für einen schonenden Umgang mit dem Opfer gewährleistet werden. Es geht darum, eben durch die Einleitung des Strafverfahrens und die damit verbundenen Mög­lichkeiten – etwa mit einer Verhaftung des Verdächtigen; das kann der Vater des Kindes sein – das Opfer rasch in Sicherheit zu bringen und vor weiteren Misshand­lungen zu schützen.

Im materiellen Strafrecht haben wir in Planung, einen neuen Tatbestand für länger andauernde Gewaltbeziehungen einzuführen, ich durfte das in diesem Haus schon berichten. Hier wird es auch darum gehen, für bestimmte Formen von Gewalt, wie zum Beispiel jener an Kindern oder anderen wehrlosen Personen, qualifizierende Straf­drohungen vorzusehen.

Notwendig wäre auch der Ausbau der Strafbestimmung des Quälens oder Vernach­lässigens von Kindern und wehrlosen Personen des § 92 StGB, sodass dort die Misshandlung von Kindern und von Wehrlosen ganz eindeutig und klar ebenfalls unter Strafe gestellt wird.

Ich darf auch auf die Entschließung E 13 des Nationalrates vom 22. März 2007 betref­fend Maßnahmen zur Verbesserung des Sanktionensystems, insbesondere im Bereich der Sexualdelikte, verweisen. Aufgrund dieser Entschließung evaluieren wir im Justiz­ministerium derzeit die tatsächlich verhängten Strafen und die Entwicklung der Häufig­keit der bedingten Entlassungen von Sexualstraftätern. – Sie wissen, dass die letzte Änderung in diesem Bereich 2004 erfolgt ist. Das heißt, die Zahl der Fälle ist wahrscheinlich noch nicht so hoch, dass man hier wirklich einen generellen Trend erkennen könnte, aber wir arbeiten daran und werden dem Parlament auch Bericht erstatten.

Gemäß dem Regierungsprogramm arbeiten wir auch an der Einstellungsstatistik und an der Rückfallsstatistik, die ich leider nur sehr lückenhaft vorgefunden habe.

Der Nationalrat hat am 3. Mai 2007 die Entschließung E 19 betreffend ein Berufsverbot für Sexualverbrecher gefasst. Aufgrund dieser Entschließung hat das Justizministerium eine sehr umfangreiche Prüfung vorgenommen. Wir haben uns die Rechtslage in diesem Bereich in anderen europäischen Ländern angeschaut und auch schon konkrete Vorschläge erarbeitet, die wir demnächst präsentieren werden.

Ich darf auch darauf hinweisen, dass es im Zuge einer der Vorlagen, die wir heute hier im Rahmen der Reform des Sanktionenrechts noch behandeln werden, auch zu einer Aufwertung der Begutachtungsstelle für Sexualstraftäter kommt. Diese Begutachtungs­stelle führt derzeit im Rahmen des Strafvollzugs Therapien mit Sexualstraftätern durch. Dort, wo diese Therapien heute stattfinden, gelingt es tatsächlich, die Rückfallsrate drastisch zu senken. – Wir werden diese Begutachtungsstelle generell ausbauen und sie noch viel stärker für Begutachtungen im Zusammenhang auch mit bedingten Entlas­sungen heranziehen.

Nun zum Opferschutz: Wenn Kinder Opfer werden, ist ein effizienter Opferschutz beson­ders wichtig. Auch hier darf ich darauf hinweisen, dass mit der Strafprozess­ordnung, die mit 1. Jänner in Kraft treten wird und deren begleitende Gesetzgebung heute zur Beschlussfassung ansteht, der Opferschutz ab 1. Jänner 2008 weiter ausgebaut wird.

Einige Regelungen darf ich besonders hervorheben: Die schonende Einvernahme des Opfers im Strafverfahren wird erweitert, eine zentrale Koordinationsstelle für Opfer von Straftaten, die telefonisch rund um die Uhr erreichbar ist, steht zur Verfügung, es gibt kostenlose juristische und psychosoziale Prozessbegleitung, es gibt die Möglichkeit


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